19. March 2024

Gesetzliche Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherungen, die bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, also einer Beschäftigung mit einem regelmäßigen Einkommen von mehr als 450,01 Euro im Monat, automatisch fällig wird. Aber, wie der Name Pflichtversicherung schon sagt, besteht auch für Personen, die kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit aufweisen können, eine Versicherungspflicht.

Hier kann es unter bestimmten Bedingungen zu einer Familienversicherung kommen. Diese kann immer dann eintreten, wenn die Person die zu versichern ist, familienversichert werden kann und ein Verwandter, wie ein Elternteil oder der Ehepartner, einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Diese sind abschließend gesetzlich geregelt.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen

Ausgenommen von der Pflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten ist erst einmal jeder, der auf andere Art und Weise eine Gesundheitsvorsorge erfährt. Das trifft in erster Linie auf Beamte zu, die aufgrund des Beihilfeanspruchs, den sie gegenüber ihrem Dienstherrn haben, keine Krankenversicherungspflicht haben.

Beamte erhalten durch die für sie zuständige Beihilfestelle einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Ähnliches erstattet. In der Theorie sagt der Gesetzgeber, dass deshalb keine Verpflichtung mehr besteht, sich durch eine Krankenkasse abzusichern. In der Realität ist der noch verbleibende Teil der Kosten, der durch die Beihilfestelle nicht getragen wird, in der Regel jedoch so hoch, dass er nicht von dem Beamten allein gestemmt werden kann. Aus diesem Grund schließen Beamte in der Regel eine private Krankenversicherung ab, die dann nur noch für die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Zuschüssen der Beihilfestelle aufkommt. Durch diese Konstellation ist die private Krankenversicherung für Beamte oftmals noch günstiger, als es die private Krankenversicherung ohnehin schon ist.

Ebenfalls von der Versicherungspflicht, also der Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, befreit sind Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen oberhalb Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für alle von der Versicherungspflicht befreiten Personen gibt es jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung, also einem Verbleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis, oder dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Welche gesetzliche Krankenversicherung sollte ich wählen?

Diese Frage stellt sich für viele junge Menschen, wenn sie in die Ausbildung und damit ins Berufsleben starten. Ab dem Augenblick, in dem man selbst einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, ist man nicht mehr über die Familienversicherung der Eltern versichert, sondern muss sich selbst entsprechend versichern. In der Folge werden dann Versicherungsbeiträge einmal vom Arbeitgeber, aber auch vom Arbeitnehmer entrichtet. Sie sind Teil der Sozialversicherungsabgaben, die auf der Lohnabrechnung auszuweisen sind.

Bei der Wahl der Krankenversicherung sollte man sich die Leistungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung eingehend ansehen und schließlich für sich entscheiden, wo man die Prioritäten setzt. Manche Versicherungen bieten mehr Leistungen für Kinder, Schwangere und Familien, andere Versicherungen gehen in ihren Leistungen mehr auf ältere Menschen ein. Die einen gewähren höhere Beträge für homöopathische Behandlungen, Akupunktur und Ähnliches, wo andere eher niedrigere Zuzahlungen vorsehen. Generell ist auch die Frage nach den Beiträgen noch immer ein Kriterium, wenn auch nicht mehr unbedingt eins der vorrangigen.

Versicherungsbeiträge in der Entwicklung

Die Frage, welche Versicherung die beste für mich selbst ist, war bis zum 31.12.2008 oftmals auch eine monetäre, denn bis dahin konnten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragshöhe weitgehend selbst festlegen. Ab dem 01.01.2009 mit der Einführung des staatlichen Gesundheitsfonds wurde vom Gesetzgeber ein einheitlicher Satz für die gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt. Allerdings durften die Versicherer einen festgelegten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben.

Dieser wurde zum 01.01.2015 erstmals auch einkommensabhängig gemacht. War der Zusatzbeitrag in der Zeit von 2009 – 2014 nur eine festgelegte Summe, die einkommensunabhängig erhoben wurde, und von manchen Versicherungen gar nicht, ist der Zusatzbeitrag jetzt genauso wie der klassische Versicherungsbeitrag als Prozentzahl an das Einkommen gebunden.

Zum 01.01.2015 hat der Gesetzgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die zuvor auf 15,5% festgelegt waren, um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6% gesenkt und gleichzeitig den Weg für die Versicherer freigemacht, finanzielle Engpässe durch Zusatzbeiträge zu vermeiden. Die meisten großen Versicherer haben von diesem Recht Gebrauch gemacht und einen Zusatzbeitrag i. H. v. 0,9% erhoben, sodass der Versicherte wieder bei 15,5% steht. Der Zusatzbeitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Die Krankenkassenbeiträge an sich werden zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Besonderer Schutz durch die Familienversicherung

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und Kinder hat, die noch über kein eigenes Einkommen verfügen, kann diese über die eigene Pflichtversicherung Familienversichern. Das hat den Vorteil, dass die Kinder quasi kostenlos versichert sind, denn durch die Nutzung einer Familienversicherung steigen die Krankenkassenbeiträge des Pflichtversicherten nicht.

Die Familienversicherung ist auch der eine große Vorteil, den Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber Privatversicherten haben, denn diese müssen für die Versicherung von Kindern einen gesonderten, wenn auch niedrigeren, Beitrag entrichten. Die Altersgrenze, bis wann Kinder familienversichert werden können, liegt prinzipiell erst einmal bei 18 Jahren. Diese verschiebt sich auf 23, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist und sogar auf 25, wenn das Kind eine Ausbildung macht, Schüler oder Student ist oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert.

Absicherung im Schatten der Solidargemeinschaft

Die gesetzliche Krankenversicherung lebt im Prinzip von der Solidargemeinschaft. In ihr sind junge Erwerbstätige ebenso wie ältere Arbeitnehmer und Rentner. Das Konstrukt lebt davon, dass alle Mitglieder gleichermaßen einkommensabhängig Beiträge leisten und somit genug Geld in den Kassen ist, um den Bedarf der Versicherten an Arztbehandlungen und Medikamenten zu bedienen.

Zwar gibt es in Deutschland noch immer etwa 130.000 Menschen, die aufgrund fehlerhafter Einschätzungen in der Vergangenheit heute keine Krankenversicherung haben, aber auch hier arbeitet der Gesetzgeber daran, jedem die Möglichkeit zu geben, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Ausgenommen hiervon sind Personen, die nicht versicherungspflichtig sind und sich für den Beitritt in einer privaten Krankenkasse entschieden haben. Fakt ist letztlich, dass das Konstrukt der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung dafür sorgt, dass Deutschland eines der gesündesten und stärksten Gesundheitssysteme weltweit hat.

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