27. July 2024

Hausratversicherung

HausratversicherungDie Absicherung von Hab und Gut ist über die Hausratversicherung möglich. Unser ganzer Besitz im Haushalt als einen Wert zu sehen, wird oft unterschätzt. Viele Menschen schätzen den Wert der Dinge um sich herum viel niedriger ein als dieser tatsächlich ist. Vieles wird auch im Wert daran bemessen, ob man den Gegenstand mag oder auch nicht. Der Staubsauger macht Lärm und das saugen fällt auch nicht gerade in die beliebtesten Tätigkeiten. Deshalb wird der Staubsauger nicht am tatsächlichen Wert eingestuft, sondern wesentlich niedriger als die Hälfte des Wertes.

Hat man einen Desktop Computer oder ein Laptop, an dem man viel und gerne arbeitet und spielt, steigt die Wahrnehmung des Wertes deutlich über den Einkaufspreis. Besitzt man einen Laptop oder Desktop Computer schon eine Zeit lang, wundern sich auch viele über die Angebote, die wesentlich von dem abweichen, was man selbst bezahlt hat.

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Durch diese unterschiedliche Einschätzung ist man schnell einer Unterversicherung erlegen. Für eine Beurteilung seiner Sachwerte sollte man immer einen Wert zwischen Einkaufspreis und Wiederbeschaffungswert sehen. Als Versicherungssumme liegt der Wert der gesamten im Haushalt befindlichen Sachwerte im Neuwert zu Grunde. Pauschal wird eine Hausratversicherung auf einen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet. Dieser liegt bei circa 650 Euro pro Quadratmeter. Allgemein wird durch die Hausratversicherung der Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes reguliert. Bei vielen anderen Versicherungen (z.B. auch die Haftpflichtversicherung) beläuft sich der Ersatz meist nur auf den Zeitwert.

Sollte es zu einem Einbruchdiebstahl kommen, wird der Neuwert ersetzt.

Kann ein Gegenstand wieder durch Reparatur wirtschaftlich sinnvoll hergestellt werden, übernimmt die Kosten für die Reparatur die Hausratversicherung in vollem Umfang.

Bei der Hausratversicherung sollte man sich aber nicht auf Richtwerte verlassen. Viele Dinge im Haushalt sind nicht nur nützlich, sondern auch persönliches, vielleicht schon auch im Wert steigend, weil es über Generationen übertragen worden ist. Andere Sachwerte im Bereich der Hausratversicherung sind vielleicht Sonderanfertigungen in der Küche oder im Wohnbereich. In diesem Fall sollte man bei seinem Versicherungsfachmann auf diese Einrichtungen hinweisen und Abweichungen im Wert zu einer Normalanfertigung im Versicherungsvertrag festhalten.

Wichtig ist die richtige Versicherungssumme

Zu einer Hausratversicherung gehören natürlich nicht nur die richtige Versicherungssumme, sondern auch die entsprechenden Leistungen aus dem Vertragswerk. Eine Hausratversicherung tritt dann ein, wenn Schäden durch Feuer, Leitungswasser, wetterbedingte Beschädigungen durch Hagel oder Sturm, bei Einbruch, Raub und Diebstahl, sowie bei Vandalismus, entstehen. In der Hausratversicherung sind aber nicht nur der Hausrat als solches, sondern auch Kosten für Aufräumarbeiten nach einem Feuer oder Sturmschaden, enthalten. In den Versicherungsunterlagen sind auch Schäden durch Implosion oder Explosion beschrieben und abgesichert.

In der Hausratversicherung sollte man auch Sachwerte berücksichtigen, die sich nicht unbedingt im Haushalt befinden. Dazu zählen Fahrräder, Möbel und Dekoration auf der Terrasse oder auf dem Balkon und Gegenstände in der Garage. In der Hausratversicherung gibt es den Begriff Versicherungsort. Bezeichnet wird der Versicherungsort als bewohnte Wohneinheit, in der Regel die Wohnung oder das Haus, in dem man lebt.

Ein erweiterter Versicherungsort oder auch als Außenversicherung bezeichnet, sind eigene Sachwerte in einer vorübergehend genutzten Ferienwohnung versichert. Diese Versicherungsleistung gilt für einen Zeitraum über drei Monate. Die dort befindlichen Sachwerte werden von der Hausratversicherung versichert, sofern diese Ferienwohnung der Versicherung als Aufenthaltsort mit angegeben ist. Die von Kindern des Versicherten bewohnte Wohnung im Nahbereich der Ausbildungsstätte oder Schule gilt auch als erweiterter Versicherungsort solange die Ausbildung dauert und eine Rückkehr zur elterlichen Wohnung geplant ist.

Ist man dabei, seinen Wohnort zu wechseln, gilt die Hausratversicherung vorrübergehend für die Zeit des Umzugs und anschließend noch für weitere drei Monate auf beide Wohnungen. Der Umzug muss dem Versicherer gemeldet werden, soll der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung ohne Unterbrechung fortlaufen.

Hat die Versicherungsgesellschaft Kenntnis vom Umzug, sind auch Transportschäden abgesichert, wenn der Umzug innerhalb Deutschlands stattfindet.

Werte versichern

In der Hausratversicherung kann man sich nicht auf Richtwerte für Sachwerte beschränken, wenn man Wertsachen besitzt. Wenn man Antiquitäten besitzt, Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind oder Wertsachen aus Gold und Silber, gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Bei zum Beispiel Pelzen, Bargeld, Sparbüchern und Wertpapieren, Schmuck, Gold, Silber oder Briefmarken befinden sich diese Entschädigungsgrenzen bei 20%, je nach Versicherer werden diese Grenzen höher oder niedriger angesetzt und sind aus den Versicherungsvertrag ersichtlich.

Bei Bargeld haben die Versicherer auch individuelle Grenzen, die bei mehr oder weniger als 1.000 Euro liegen. Eine ausführliche Beratung mit dem Versicherer kann bei zusätzlichen Möglichkeiten zur Hausratversicherung helfen, die richtige Absicherung der Wertgegenstände zu finden. Sollte es zu einem Leistungsfall kommen, übernimmt die Hausratversicherung auch Kosten für Aufräumarbeiten, Kosten für Transport und Lagerung, Austausch von Sicherungsvorrichtungen, wie zum Beispiel Schlösser für Haus- und Wohnungstür, Kosten für die Bewachung von Versicherungsorte, die durch Beschädigung offen stehen, zum Beispiel zerstörte Glasscheiben in den Fenstern nach einem Brand- oder Sturmschaden, Reparaturkosten an Gebäuden oder Nässeschäden und Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen.

Die Versicherung dem Leben anpassen

Die Feststellung des Sachwertes in einer Hausratversicherung sollte von Zeit zu Zeit angepasst werden, denn der Sachwert ist ein labiler Wert. Da man nicht eine Unterversicherung riskieren möchte, sollte man aber auch eine Überversicherung vermeiden. Bei elektronischen Geräten der Unterhaltungstechnik werden die Ausmaße immer größer. Hat man noch vor Jahren ein großes Fernsehgerät gehabt, wenn die sichtbare Bildschirmdiagonale 84 cm betrug, sind jetzt 46 Zoll und 50 Zoll und sind mit reichlichen Zusatzfunktionen ausgerüstet. Jedes vierte Gerät verfügt über 3D-Technologie, ist Internetfähig und hat eine integrierte Festplatte zur Aufnahme von Sendungen und Filme.

Flachbildfernseher in den meisten Haushalten vorhanden. Aus den einst 17 Zoll Monitoren sind 26 Zoll Flachbildschirme geworden. Aber das ist nicht das einzige, was sich geändert hat. War man noch vor Jahren glücklich über ein Fernsehgerät, haben in den Haushalten alle Familienmitglieder ein eigenes Fernsehgerät. Die elektronischen Geräte wie Handy, Smartphone, Laptop, Tablet und verschiedene Arten von Spielekonsolen, sind nicht nur mehr in der Anzahl geworden, sondern im Wert.

Ein Handy hat nur 150 bis 200 Euro gekostet. Das Smartphone kostet mittlerweile über 500 Euro. Ist der Wertverfall durch immer neue Entwicklungen in der Elektronikbranche auch groß, ist es aber immer noch ein bedeutender Wert, den man sich ins Wohnzimmer stellt oder in die Tasche steckt. Auch wenn sich der Hausstand nicht in der Summe nicht verändert, kann sich der Sachwert durch immer bessere und höhere Qualität der Sachgegenstände dramatisch verändern. Selbst wenn ein Smartphone durch einen Verbindungsvertrag mit einem Provider nur einen Bruchteil in der Anschaffung kostet, steht der reelle Wert als Versicherungsgegenstand bei der Berücksichtigung der Versicherungssumme im Raum.

Die Hausratversicherung sollte man daher immer in der Versicherungssumme an die aktuelle Preisentwicklung anpassen.

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