27. July 2024

Kunstausstellungsversicherung

Die Kunstausstellungsversicherung ist eine Individualversicherung aus der Gruppe Sachversicherungen, die Kunstgegenstände, Raritäten, Antiquitäten und andere gleichartige Sammlerstücke absichert. Je nach Anbieter können die durch die Versicherung abgedeckten Schäden variieren. Die Kunstausstellungsversicherung richtet sich in der Regel ausschließlich an Betreiber von gewerblichen Ausstellungen wie Museen, Galerien oder ähnlichem. Inhaber privater Kunstsammlungen, die nicht zum Zwecke einer Ausstellung an eine der oben genannten Institutionen verliehen sind, müssen sich über eine gesonderte Kunstversicherung anderweitig absichern.

Das ist in der Regel mit einer Kunstausstellungsversicherung abgedeckt

Wie erwähnt sind hier Antiquitäten, Kunst- und Sammelobjekte das, was durch die Versicherung geschützt werden soll. Darüber hinaus ist in den Versicherungsschutz auch alles inbegriffen, was mit den zu schützenden Objekten im unmittelbaren Zusammenhang steht. Also zum Beispiel entsprechende Rahmen, Schutzverglasungen, Vitrinen, Aufhängevorrichtungen, Sockel und Sicherheitsschränke. Dabei ist die Kunstausstellungsversicherung in aller Regel eine sogenannte All-Risk-Versicherung. Das bedeutet, dass zu aller erst einmal alle Gefahren für die versicherten Gegenstände abgedeckt werden sollen. Der Versicherungsort wird vorher im Rahmen der Versicherungsvereinbarung festgelegt.

Allerdings darf man den Begriff All-Risk in diesem Zusammenhang nicht allzu ernst nehmen. Er bedeutet vom Grundsatz her nur, dass alle Risiken, die nicht durch den Versicherungsvertrag bzw. die festgelegten Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind, übernommen werden. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen kann man somit sicher sein, dass jeder Gefahrenfall, der nicht schriftlich ausgeschlossen wurde, auch übernommen wird. Der Vorteil ist hier die absolute Planbarkeit. Denn bei Versicherungen, die nicht zu den All-Risk Versicherungen zählen, sind lediglich die Dinge abgesichert, die schriftlich vereinbart sind. Schadensfälle, an die man zuvor womöglich gar nicht gedacht hat, sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen, solange sie nicht in den Versicherungsbedingungen erwähnt wurden.

Grundsätzlich erstreckt sich die Kunstausstellungsversicherung auf alle nicht ausgeschlossenen Gefahren, denen die versicherten Güter während der Ausstellung und auf dem Hin- und Rücktransport ausgesetzt sind.

Versicherungsausschlüsse

Die Versicherungsausschlüsse regeln die Grenzen der All-Risk-Versicherung. Bei den meisten Versicherungen sind grundsätzlich Gefahren wie Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Zustände und Terrorakte ausgeschlossen. Auch Arbeitsunruhen, innere Unruhen und Schäden durch Arbeitsniederlegungen und Streiks sind hier mit inbegriffen. Auch Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von schädlichen Einflüssen entstanden sind, sind oftmals nicht im Versicherungsumfang enthalten. Selbes trifft auf Schäden durch Abnutzung und Verschleiß aufgrund der Beschaffenheit des versicherten Gegenstandes oder seiner Benutzung zu.

Schäden die durch Schädlinge und Ungeziefer verursacht werden, sind ebenfalls gern gewählte Versicherungsausschlüsse. Nicht zu vergessen Schäden oder Wertverluste, die unsachgemäße Bearbeitung, Reinigung, Raparatur- oder Restaurationsversuche verursacht werden. Auch die Vergrößerung von Altschäden oder Schäden, die durch eine mangelhafte Verpackung im Transportfall entstehen, werden gern von den verschiedenen Versicherern in die Liste der Versicherungsausschlüsse aufgenommen. Auch kriminelle Handlungen wie Veruntreuung, Betrug, Unterschlagung oder Erpressung sind in der Regel Gründe für die Versicherung, keine Kosten für die aufgekommenen Schäden zu übernehmen.

Besondere Voraussetzung bei kriminellen Handlungen

Kriminelle Handlungen wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Erpressung ziehen oftmals keine direkte Übernahme der Versicherung nach sich. Das bedeutet, dass die Geschädigten zumeist auf den Kosten in solchen Fällen sitzen bleiben. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Versicherungen wie zum Beispiel die Gothaer bieten in solchen Fällen Unterstützungen Unterstützung bei der Wiederbeschaffung. Wird ein Kunstgegenstand aus einer Galerie entwendet, gehen solche Versicherungen, je nach Versicherungsvereinbarung, eine Zusammenarbeit mit einer entsprechenden Agentur oder Detektei ein, um den versicherten Kunstgegenstand wiederzubeschaffen. Große Versicherungen, die sich auf Kunstversicherungen wie die Kunstausstellungsversicherung spezialisiert haben, beschäftigen zu diesem Zweck sogar eigene private Ermittler.

Die Kunstausstellungsversicherung – Der Versicherungsumfang macht oft den Unterschied

Übernommen werden die Werte, die zuvor von entsprechenden Stellen festgelegt wurden. Zu diesem Zweck müssen die zu versichernden Gegenstände zuvor entweder durch einen Sachverständigen der Versicherung oder durch einen anerkannten Experten eines entsprechenden Instituts oder eines Museums auf den Wert taxiert werden. Der hier festgelegte Wert wird dann entsprechend in den Versicherungsbestimmungen für den Gegenstand verankert. Die Versicherung übernimmt dann exakt diesen Wert, sodass der materielle Verlust komplett ausgeglichen wird. Wenn der Kunstgegenstand durch Restauration oder Reparatur wiederhergestellt werden kann, und die hierfür anfallenden Kosten unterhalb des festgelegten Wertes liegen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Restauration oder die Reparatur.

Hier sind die Punkte, in denen sich der Vergleich zwischen den einzelnen Versicherungen am ehesten lohnt zu finden. Zum einen stellt sich immer die Frage, nach der Höchstdeckungssumme der Versicherung. Je wertvoller eine Ausstellung ist, desto eher muss sichergestellt sein, dass die Versicherung die mit der Absicherung evtl. Verluste oder Beschädigungen betraut ist, auch eine hohe Deckungssumme bereit hält. Demgegenüber stehen natürlich die Kosten, die für die Versicherung anfallen und die Möglichkeiten, die die Versicherung selbst hat.

Wird von der Versicherung ein entsprechender Versicherungsagent beschäftigt, der entwendete Gegenstände wiederbeschaffen soll? Arbeitet die Versicherung regelmäßig mit Experten auf dem Gebiet der Restauration und Reparatur von Kunstgegenständen zusammen? Oder sind die Erfahrungen der Versicherung auf dem Gebiet der Kunst eher theoretischer Natur? Je hochwertiger eine Ausstellung ist und je mehr Kunstwerke versichert werden sollen, desto wichtiger ist ein absolutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.

Zusatzleistungen zur Kunstausstellungsversicherung – das Art Loss Register (ALR)

Das ALR ist das weltweit größte Datenregister gestohlener oder abhanden gekommener Kunstgegenstände. Manche Versicherer bieten im Rahmen der Hilfe bei der Wiederbeschaffung abhanden gekommener Kunstgegenstände auch an, die Gegenstände in das ALR aufnehmen zu lassen. So wird ein Verkauf auf dem Schwarzmarkt erheblich erschwert. Außerdem wird eine Zuordnung des gestohlenen Gegenstandes im Fall eines Auftauchens im Ausland so erheblich leichter. Denn nur wenn Ermittler aus den Kunstabteilungen der jeweiligen örtlich zuständigen Behörden wissen, dass ein Kunstgegenstand gestohlen wurde, können sie auch aktiv werden, wenn diese dann in ihrem Zuständigkeitsbereich auftaucht. Auf jeden Fall wird so sichergestellt, dass gestohlene Kunstgegenstände nicht in den großen Auktionshäusern der Welt zum Verkauf angeboten werden können.

Die Kunstausstellungsversicherung – auf die Versicherungsbedingungen kommt es an

Letztlich muss man bei der Auswahl des Versicherers genau auf die Versicherungsbedingungen achten. Hierbei zählen allein die Fragen danach, welche Versicherungsausschlüsse gelten und welche Deckungssummen tatsächlich als Maximum anerkannt werden. Da es in dieser Versicherungsart in der Regel keine Selbstbehalte gibt, ist die maximale Deckungssumme umso wichtiger, regelt diese doch automatisch wie hoch der am Ende übrig gebliebene Selbstkostenanteil wäre. Je wertvoller ein Kunstgegenstand, desto höher können bei einer niedrigen Deckungssumme die übrig bleibenden Kosten für den Versicherten sein.