27. July 2024

Kautionsversicherung

Bei einer Bürgschaft oder Kaution hieß es früher immer, hat man sein Geld schon aus dem Fenster geworfen. Gemeint war damit, wenn man eine Verpflichtung eingeht, über die man keine eigene Kontrolle hatte. Bei einem Schuldner, der eine Kaution oder Bürgschaft benötigt, war das Vertrauen schon nicht mehr vorhanden. Meist wurden Kautionen als Sicherungsleistung hinterlegt oder Bürgschaften eingegangen, wenn nicht Sicherheiten vorhanden waren, um Kredite oder Sachleistungen zu bekommen.

Viele verbinden mit der Kaution eine Sicherheitshinterlegung bei Strafprozessen, die es natürlich auch gibt. Die Kaution ist aber wesentlich weiter verbreitet als nur bei Gerichtsverfahren.

Bürgschaft in der Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung oder Bürgschaft ist aus der heutigen Zeit nicht mehr weg zudenken. Viele Unternehmen arbeiten damit um eine Entlastung des Kreditrahmens, dem eine Bank einem Unternehmen zur Verfügung stellt, herbei zu führen. Bei einer Kautionsversicherung oder Bürgschaft handelt es sich um ein für die Bauwirtschaft wichtiges Instrument, wenn es um größere Aufträge handelt, die ein Unternehmen erhalten kann, aber der Kreditrahmen nicht ausreicht. Mit einer Kautionsversicherung oder Bürgschaft kann dieser Unternehmer sich für größere Aufträge bewerben. Für Auftraggeber von großen Projekten ist eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft eine Absicherung um vergebene Aufträge, sicher ausführen zu lassen. Auch wenn das beauftrage Unternehmen diesen Auftrag nicht mehr ausführen kann, weil es zum Beispiel in die Insolvenz gerät, ist durch die Kautionsversicherung oder Bürgschaft sichergestellt, dass der Auftrag fertiggestellt wird, auch wenn andere Unternehmen für die weiterführende Fertigstellung heran gezogen werden müssen. Höhere Kosten oder Garantieansprüche nach der Fertigstellung werden von der Kautionsversicherung oder Bürgschaft übernommen. Man kann eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft auch von der Bank bekommen, über die man alle finanziellen Geschäfte abwickelt, dann heißt diese Absicherung auch Avalrahmen. Das würde aber den Kreditrahmen einschränken und damit auch den finanziellen Spielraum verkleinern.

Beantragt man eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft bei einer Versicherungsgesellschaft, bleibt der Kreditrahmen unangetastet, man hat somit seinen finanziellen Freiraum auch für andere geschäftliche Verpflichtungen. Die Bank und die Versicherung arbeiten dabei aber nicht unwissend voneinander, sondern in enger Zusammenarbeit miteinander. Die Kautionsversicherung oder Bürgschaft ist somit ein wichtiger Bestandteil für die Erlangung von Aufträgen in der Bauwirtschaft, beim Maschinenbau oder baunahen Handwerksbetrieben und ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen. Durch die Zusammenarbeit von Versicherer und Bank werden das Risiko, Erfordernisse und aktuelle Entwicklungen analysiert und bewertet. Für den Auftraggeber, der zum Beispiel ein Hochhaus, eine Brücke oder andere Großprojekte in Auftrag gibt, hat die Kautionsversicherung oder Bürgschaft zur Folge, dass er sich sicher sein kann, ein Projekt bis zum Ende fertiggestellt zu bekommen.

Wenn Banken oder Versicherungsgesellschaften eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft gewähren, werden die Unternehmen geprüft und bewertet. Dabei werden Jahresabschlussrechnungen, Eigenkapitaldecke, der Wert des Unternehmens und Wettbewerbsstellung des Unternehmens untersucht. Die Überprüfungen werden während der ganzen Laufzeit der Kautionsversicherung oder Bürgschaft fortgesetzt, um festzulegen, ob der Rahmen und Höhe der Kautionsversicherung oder Bürgschaft aufrecht erhalten bleibt, wie hoch die Kosten für die Kautionsversicherung oder Bürgschaft sind oder ob weiter Sicherheiten notwendig werden.

Bürgschaft bei Mieten

Eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft kennt man aber auch dem privaten Bereich. So wird bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern eine Kaution verlangt. Diese beträgt in den meisten Fällen die dreifache Monatsmiete. Kann man diese Kaution nicht in einem Betrag aufbringen, bekommt man die Wohnung oder das Haus nicht zur Miete zugesprochen. Die Miete beträgt oft ¾ eines Monatseinkommens und muss zuerst einmal angespart werden. Ein anderer Weg ist der Abschluss einer Kautionsversicherung oder Bürgschaft, wie in diesem Bereich eine Mietkautionsversicherung. Es wird dann keine Zahlung an den Vermieter gerichtet, sondern eine Abtretung ausgestellt. Die Kautionsversicherung verpflichtet sich zur Zahlung eines Betrages, der bis zu der festgelegten Höhe der Kaution betragen kann, sollte der Mieter Beschädigungen nach dem Auszug hinterlassen, die Miete nicht zahlen oder bei Nebenkostenabrechnungen den Nachzahlungen nicht nach kommen. Die Mietkautionsversicherung ist bei Abschluss objektgebunden.

Mietet man eine andere Wohnung an, überträgt sich die Mietkautionsversicherung nicht automatisch auf die neue Wohnung oder Ansprüche durch den neuen Vermieter. Eine Abänderung des Mietobjektes ist aber jederzeit möglich. Für eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft wie die Mietkautionsversicherung sind keine Sicherheitshinterlegungen notwendig. Bei Abschluss der Mietkautionsversicherung muss man nur einen Betrag von 5 – 10 % der Mietkaution aufbringen und zahlt dann eine jährliche Prämie zwischen 10 Euro und 250 Euro, je nach Höhe der Mietkaution. Der positive Effekt einer Mietkautionsversicherung ist die hohe Akzeptanz bei vielen Vermietern. Man hat dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern, weil durch den Vermieter keine großen Aufwendungen für das Anlegen eines Kontos und das Verwalten von Kautionsgeld entsteht, dennoch aber eine zuverlässige Absicherung besitzt.

Für den Mieter hat eine Mietkautionsversicherung den Vorteil, dass er keine hohe Summe aufbringen muss, die für die Dauer der Mietzeit festgelegt wird. Der finanzielle Rahmen wird deutlich erhöht und man muss keinen Kredit oder Kreditrahmen in Anspruch nehmen. Man muss auch nicht erst lange sparen, um die Kaution aufbringen zu können, man kann sich spontaner für oder gegen eine Wohnung entscheiden.

Bürgschaft im Alltag

Für Kleinbetriebe und Selbstständige gibt es auch die Möglichkeit, sich mit einer Kautionsversicherung oder Bürgschaft im Wettbewerb mit Konkurrenzunternehmen zu behaupten. Dabei werden für den Unternehmer oder Selbstständigen Bürgschaften bis zu 50.000 Euro übernommen. Der Vorteil hier liegt insbesondere bei dem Hauptaugenmerk der Mängelanspruchsbürgschaft. Wenn ein Auftraggeber einen Auftrag zusammenstellt, hat er nicht nur die für sich geforderten Voraussetzungen vor Augen, sondern auch die pünktliche Fertigstellung und Haltbarkeit. Bei Mängeln in der Herstellung und Zusammenstellung der verwendeten Materialien. Kann ein Herstellungsfehler erst weit nach dem Abschluss des Auftrages auftreten.

Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahre bei Maschinen und Installationen oder 4 Jahre bei Bauwerken. Anders als bei der privaten Gewährleistung durch den Hersteller, ist bei Bauunternehmen und gewerblichen Betrieben eine Mängelanspruchsbürgschaft oder auch in Kombination mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft, eine Sicherheit die vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber für einen bestimmten Zeitraum als Sicherheit übergeben wird. Mängelanspruchsbürgschaften werden in Form einer Bürgschaftsurkunde weitergegeben.

Für den Auftraggeber kann so gewährleistet werden, dass sein Auftrag für eine Maschine oder einen Bau vollendet wird und darüber hinaus auch eine Gewährleistungspflicht durch den Auftragnehmer erfüllt wird. Nach der festgelegten Frist gibt der Auftraggeber diese Mängelanspruchsbürgschaft zurück, sofern in der Gewährleistungsfrist kein Mangel fest gestellt werden kann. In welcher Form auch eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft eingesetzt wird, dient sie zur Absicherung und finanzielle Entlastung. Sie kann durch ihre Bestimmung für Wettbewerbsvorteile genutzt werden.