19. March 2024

Sterbegeldversicherung

Schon zu Zeiten von Otto von Bismarck gab es eine Sterbegeldversicherung. Und früher waren es die Gilden und Zünfte, die dafür sorgten, dass ihre Mitglieder eine ordentliche Beerdigung bekamen und die Angehörigen damit finanziell nicht belastet wurden. Die Sterbekassen bzw. Beerdigungsvereine gelten heute aber als Vorläufer der Lebensversicherung. Doch anders als andere Lebensversicherungen ist die Sterbegeldversicherung von vorneherein abgeschlossen worden, um nicht den Erlebensfall zu versichern, sondern verfügbares Vermögen zu schaffen für die eigene Beerdigung. Die laufenden Beiträge für diese Versicherung werden auch von der Sozialkasse als Mehrbedarf übernommen, wenn der Betroffene bereits eine derartige Versicherung abgeschlossen hat. Voraussetzung ist hier allerdings, dass im Versicherungsvertrag als Bezugsrecht “mit dem Tod” festgelegt wurde. Das heißt dass die zweckbestimmte Verwendung von diesem Geld auch sichergestellt ist.

Schon in der Antike bekannt

Die Übernahme von Kosten für eine Beerdigung waren schon zur Zeiten der Alten Römer sehr hoch. Wer eine richtig pompöse Beerdigung haben wollte im Alten Rom, der musste auch jede Menge Geld haben. Doch die Beerdigungskosten trugen meist die Angehörigen, weil der Tod im Alten Rom meist recht schnell und überraschend kam. Die Beerdigungsvereine sorgten dafür, dass die Hinterbliebenen nicht mit den Kosten belastet wurden. Die Beerdigungsvereine lohnten sich recht lange Zeit lang und wurden auch in andere Kulturen getragen. In der Mitte des 17. Jahrhunderts führte der italienische Bankier Lorenzo de Tonti die sogenannten Tontinen ein. Der französische Staat verpflichtete sich in diesem Zusammenhang das angesammelte Kapital zu verzinsen und den Einzahlern bzw. deren Hinterbliebenen zurückzuerstatten. Die moderne Form der Lebensversicherungen, zu denen im weitesten Sinn auch die Sterbegeldversicherungen gehören, wurden schließlich im 19. Jahrhundert revolutioniert durch die Einführung der Grundlagen der Lebensversicherungsmathematik. Auch die Sterbegeldkassen wurden davon beeinflusst.

Die Notwendigkeit dass man sich heute privat über eine Sterbegeldversicherung für den Fall des Dahinscheidens absichert, so dass die Angehörigen keine hohe Kostenbelastung haben für die Beisetzung, war nötig, weil in Deutschland die Unterstützung für die Angehörigen Ende der 1990er Jahre für eine Beisetzung gestrichen wurde. Bis dahin zahlte der Staat noch bis zu 3000 Euro. Aus diesem Grund ist der Abschluss von einer Sterbegeldversicherung unabdingbar und gilt als private Zusatzversicherung.

Organisation heute

Die Organisation der Sterbekassen ist in Deutschland recht einfach. Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden sehr viele Sterbekassen, die zum Teil noch bis heute ihre Produkte anbieten. Diese unterliegen der deutschen Versicherungsaufsicht, was bei den meisten Sterbekassen die jeweilige Landesaufsicht übernimmt. Sind die Sterbekassen größern, unterliegen diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es gibt auch eine Interessenvertretung der deutschen Sterbekassen, den Deutschen Sterbekassenverband e.V. in Bochum. Von der Rechtsform her sind die meisten Sterbekassen in Deutschland Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und bieten ausschließlich Sterbegeldversicherungen an.

Geeignet für junge Menschen

Der Abschluss von einer Sterbegeldversicherung lohnt sich vor allem für junge Menschen. Denn diese möchten schon vermehrt heute dafür sorgen, dass ihre Beerdigung nicht von den Angehörigen bezahlt werden muss. Für ältere Menschen ist der Abschluss von einer derartigen Versicherung aus dem Grund nicht sinnvoll, da die Beiträge sehr hoch wären, da der baldige Tod zu erwarten ist bei diesen Menschen. Grundsätzlich wird diese Art von Versicherung von den Beiträgen her immer teurer, wenn das 65. Lebensjahr erst einmal überschritten ist. Denn der Anteil der Risikoabsicherung ist sehr hoch. Doch auch bei den jüngeren Versicherten ist es so, dass nur ein Teil der Beiträge als Sparanteil in die Versicherung fließt. Allerdings ist diese irgendwann gefüttert, denn auch hier geht auch ein Teil in den Risikoschutz. Die Sterbegeldversicherung gilt von ihrer Form her als kleine Kapitallebensversicherungen. Die Höhe der Versicherungen kann frei gewählt werden. Und der Schutz gilt natürlich bis zum Lebensende. Wenn die Versicherungssumme erreicht wurde von den Einzahlungen her, bleibt die Versicherung entsprechend beitragsfrei bestehen. Dabei erhöht sich die Versicherungssumme in der Regel noch während der Laufzeit des Vertrages durch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung.

Beiträge

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt wie bei allen anderen Versicherung auch meist, vom Alter des Versicherten ab. Ältere Versicherte, die nur noch weniger als 25 Jahre die Möglichkeit haben in die Versicherung einzuzahlen, haben natürlich höhere Beiträge, als jungen Menschen, die ihre Sterbegeldversicherung bereits in jungen Jahren abschließen. Dabei kann ein älterer Versicherter auch einen Einmalbeitrag in diese Versicherung einzahlen. Über Sinn und Zweck kann man in diesem Fall allerdings streiten. Auch wenn die Sterbegeldversicherung zu den Lebensversicherungen gehört im weitesten Sinn, wird bei dieser Art von Versicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet beim Vertragsabschluss. Grund dafür ist, dass sich der Aufwand wegen der recht niedrigen Versicherungssummen von meist bis zu 5000 oder 10000 Euro nicht lohnt. Die Höhe der Versicherungssumme kann natürlich individuell sein. Sie kann auch bei 15000 Euro liegen. Doch letztlich ist das “Risiko” der Bestattungskosten für den Normalverbraucher durchaus überschaubar. Jeder achtet natürlich darauf, dass seine Beerdigung so pompös wie möglich wird. Es gibt allerdings auch andere Verbraucher, die eine bescheidene Beerdigung wünschen und die der Meinung sind, dass die Höhe der Versicherungssumme von 3000 Euro durchaus ausreicht.

Die meisten Versicherungen verlangen stattdessen eine bis zu dreijährige Wartefrist. Verstirbt der Versicherungsnehmer frühzeitig, wird natürlich auch die Versicherungssumme fällt. Allerdings bekommt dieser je nach Anbieter keinen Überschussbeteiligung bzw. eine nur sehr geringe ausgezahlt.

Kooperation mit Bestattungsunternehmen

Rechtlich abgesichert ist die Kooperation von Versicherungsgesellschaften, die eine Sterbegeldversicherung anbieten, mit Bestattungsunternehmen. Diese Zusammenarbeit kann für den Versicherten natürlich von Vorteil sein. Denn in den Vertrag integrieren kann dieser dann auch, welche Art von Beerdigung er haben möchte. Auf diese Weise sind die Wünsche der Beerdigung auch gleich abgesichert, da viele Angehörige vom Tod des Versicherten in der Weise profitieren wollen, dass sie eine sehr viel günstigere Beerdigung organisieren, als die, die sich der Versicherte eigentlich gewünscht hat. Das Bestattungsinstitut kann im Rahmen von einem Kostenvoranschlag auf den Rahmen der Versicherungssumme besser bestimmen, der nötig ist, dass der Versicherte die Beerdigung erhält, die er sich wünscht.

Allerdings sollten die Angehörigen über die Existenz von einer derartigen Versicherung schon informiert werden. Denn schließlich müssen sie wissen, über welches Bestattungsinstitut der Versicherte letztlich beerdigt wird. Besteht im Bezug auf die Sterbegeldversicherung eine Kooperation mit dem Bestattungsinstitut, ist natürlich dieses als Begünstigter in der Versicherungspolice eingetragen.