6. November 2024

Zusatz Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine der Sozialversicherungen, die vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung vorgesehen ist. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer müssen diese Versicherung ebenso abschließen, wie die Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind. In der Regel ist die Pflegeversicherung eine Versicherung, die von der Krankenkasse bzw. der privaten Krankenversicherung, die den Krankenversicherungsschutz sicherstellt, im Rahmen des Krankenversicherungsvertrags bzw. der Mitgliedschaft in der Krankenkasse mitübernommen wird. Neben der gesetzlich geregelten Pflegeversicherung kann man sich aber über die privaten Versicherungsanbieter noch zusätzlich gegen Kosten der Pflegebedürftigkeit absichern.

Möglichkeiten der Zusatz Pflegeversicherung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Zusatzversicherung zur Pflegeversicherung abzuschließen. Hier einmal zwei private Zusatz Pflegeversicherungsvarianten im Detail:

Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege. Allerdings sind diese durch Rechnung nachzuweisen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Deckelung der übernommenen Kosten. Entweder übernimmt die Versicherung die Kosten bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstsatz oder zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtrechnung. Unterkunft und Verpflegung müssen teilweise selbst gezahlt werden, teilweise werden sie von den Versicherern übernommen. Hier ist es wichtig, wie der entsprechende Versicherungsvertrag ausgestaltet ist. Der Vorteil ist, dass die Erstattungen der Versicherungen sich, vor allem bei einer prozentualen Beteiligung, der Marktlage und damit auch eventuellen Preissteigerungen anpassen. Allerdings wird bei dieser Versicherungsart die Pflege durch Familie oder Freunde leider oftmals nur sehr gering entlohnt.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festgelegten Geldbetrag pro Tag. Das hat den Vorteil, dass hier keine tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. So können auch pflegende Familienmitglieder von den Zahlungen profitieren und das Geld selbst kann komplett eigenverantwortlich verwendet werden. Will man allerdings zusätzliche Pflegeleistungen beauftragen, kann es schnell passieren, dass man an die Grenzen der Geldleistung stößt und nur einen Bruchteil der Kosten erstattet hat. Außerdem steigen die vereinbarten Tagessätze nicht, auch wenn die Kosten für die Pflege steigen mögen.

Diese beiden Varianten sind aus dem großen Angebot der verschiedensten Versicherer die wohl interessantesten. Allerdings findet man in der Praxis oftmals auch Mischungen aus beiden Varianten.

Kosten der privaten Zusatz Pflegeversicherung

Die Kosten der privaten Zusatz Pflegeversicherung richten sich, anders als bei der gesetzlichen Pflichtpflegeversicherung, nicht nach dem Einkommen der versicherten Person. Und auch zur privaten Pflichtpflegeversicherung gibt es einen Unterschied in der Preisgestaltung, denn auch wenn auf dem Sektor der Privatversicherungen grundsätzlich keine Einkommensabhängigkeit der Beiträge gegeben ist, ist es bei der privaten Pflichtpflegeversicherung so, dass der Gesetzgeber als Deckelung der Kosten in den meisten Fällen den Maximalsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgesehen hat. In der privaten Zusatz Pflegeversicherung ist der Versicherer völlig unabhängig in seiner Kostengestaltung. Im Endeffekt richten sich die Kosten hier nach dem Alter des Versicherten und der gesundheitlichen Konstitution bei Abschluss der Versicherung. Hierbei lässt sich der Versicherer natürlich besondere Risikomerkmale für eine spätere Pflegebedürftigkeit auch besonders bezahlen. Aus diesem Grund ist es, wie bei der privaten Krankenzusatzversicherung, sinnvoll eine solche Versicherung, entscheidet man sich tatsächlich für den Abschluss, so früh wie möglich abzuschließen.

Beispiele für private Zusatz Pflegeversicherungen

Die HanseMerkur zum Beispiel bietet eine private Zusatz Pflegeversicherung, die dem Grundsatz der Pflegetagegeldversicherung sehr nahe kommt. Hier wird ein monatlicher Beitrag entrichtet, für den der Versicherte den Anspruch auf eine monatliche Leistung aus der privaten Zusatz Pflegeversicherung erwirbt. Diese Leistung wird unabhängig von den tatsächlich anfallenden Zusatzkosten fällig. Rechnungen oder Kostennachweise anderer Art müssen hier nicht vorgelegt werden. Je nach gewährter Pflegestufe wird ein Prozentsatz der ursprünglich vereinbarten Summe im Monat durch den Versicherer gezahlt. Bei Pflegestufe I zahlt die HanseMerkur 25% der Summe. Bei Pflegestufe II 50% und bei Pflegestufe III schließlich 100% der Leistung. So wird auch dem steigenden Pflegebedarf bei höherer Pflegestufe Rechnung getragen. Außerdem sind Begleitungsleistungen inklusive, die innerhalb der ersten sechs Monate nach Erreichen der Pflegestufe abgerufen werden können, sodass auch diejenigen, die die pflegebedürftige Person in dieser Phase begleiten hier Unterstützung erfahren. In einigen Tarifmodellen der HanseMerkur gibt es sogar für den erstmaligen Eintritt einer Pflegestufe eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro.

Andere Versicherer wie die ERGO-Versicherung bieten darüber hinaus eine Beitragsfreistellung, sobald der Pflegefall eintritt und grundsätzlich relativ hohe Einmalzahlungen, wenn plötzlich eine Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel aufgrund eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles, eintritt. So können auch Kosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung so gar nicht abgedeckt werden, nämlich die direkt am Anfang einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit auftretenden Kostenspitzen, zumindest abgemildert werden.

Wer braucht wirklich eine private Zusatz Pflegeversicherung?

In den letzten Jahren gab es gerade zu dieser Versicherungsart auch immer wieder kritische Stimmen, die die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung stark infrage gestellt haben. Begründet wird diese Skepsis in der Regel mit der vergleichsweise niedrigen Zahl von pflegebedürftigen Menschen. Das Argument ist, aufgrund des Umstandes der ständig wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen, etwas sehr kurz gegriffen. Letztlich steht fest, dass jeder irgendwann in die Situation kommen kann, dass er pflegebedürftig wird. Wer dann entsprechend vorgesorgt hat, bereitet Verwandten, insbesondere seinen Kindern die ggfls. vom zuständigen Sozialamt zum Kostenersatz herangezogen werden, wesentlich weniger Sorgen, als jemand, der nicht vorgesorgt hat. Und doch ist das eine Entscheidung, die man in erster Linie vom eigenen Gefühl und den finanziellen Möglichkeiten abhängig machen sollte.