27. July 2024

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die Verdienstausfälle im Krankheitsfall verhindern soll. Es gibt unterschiedliche Ausprägungen der Krankentagegeldversicherung, die teilweise durch gesetzliche Regelungen begrenzt sind. Besonders sinnvoll ist eine solche Krankentagegeldversicherung für privat Versicherte, die keinen Tarif mit Krankengeldzahlung haben oder für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die den Wahltarif ohne Krankengeld gewählt haben. Die Kosten für diese zusätzliche Krankenversicherung sind abhängig von der Höhe der Versorgungslücke, die im Fall der Erkrankung geschlossen werden soll.

Die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige

Die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige ist dann besonders wichtig, wenn im eigentlichen Versicherungstarif keine Krankengeldzahlung vereinbart wurde. Hier droht bei einer längeren Erkrankung und damit einhergehender Arbeitsunfähigkeit schnell der finanzielle Ruin. Deshalb kann man die dann unweigerlich entstehende Versorgungslücke mit der Krankentagegeldversicherung entsprechend schließen. Die Krankentagegeldversicherung greift in solchen Fällen, je nach Versicherungsvertrag, oftmals schon nach vier Tagen der Arbeitsunfähigkeit. Was hier allerdings nicht abgedeckt werden kann, sind entgangene Gewinne durch den Verlust möglicher Folgeaufträge.

Die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer

Der Bedarf an einer Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer ist in der Regel geringer, als für Selbstständige, da hier im Krankheitsfall in der Regel erst einmal die gesetzliche Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen greift. Hiernach erst fällt der Arbeitnehmer ins Krankengeld, worüber immerhin noch 70% des Bruttoeinkommens abgedeckt sind. Allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Verdient ein Arbeitnehmer 49.500,00 Euro im Jahr, wird der Betrag, der darüber hinausgeht, nicht weiter berücksichtigt. Das kann dann schon zu einer nicht mehr ganz unerheblichen Versorgungslücke führen, die man über eine Krankentagegeldversicherung schließen kann. Der Vorteil bei der Krankentagegeldversicherung ist im Vergleich zum Krankengeld, dass von der Krankentagegeldversicherung keine Sozialabgaben zu entrichten sind, da es sich hierbei um eine private Versicherungsleistung handelt, während das Krankengeld Teil der Pflichtversicherung im Rahmen der staatlich geregelten Sozialversicherungspflicht ist.

Die Ausprägung der Krankentagegeldversicherung – gesetzliche Beschränkungen und Richtlinien

Die Krankentagegeldversicherung wird eingeschränkt durch das gesetzlich verankerte Bereicherungsverbot. Dieses besagt, dass ein Arbeitnehmer nicht durch eine Arbeitsunfähigkeit ein höheres Einkommen haben darf, als durch seine normale Tätigkeit. Das bedeutet, dass eine Krankentagegeldversicherung tatsächlich nur die entstehende Lücke zwischen dem Krankengeld und dem normalen Einkommen schließen darf. Aus diesem Grund müssen dem privaten Versicherer, bei dem man die Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, jedwede Änderungen in den Verhältnissen bzw. im Erwerbseinkommen umgehend mitgeteilt werden.

Letztlich ist es auch das Bereicherungsverbot, das dazu führt, dass die Auszahlung des Krankentagegelds erst nach einer gewissen, vertraglich festgelegten, Karenzzeit erfolgt. Während bei Selbstständigen, soweit sie keinen privaten Krankenversicherungstarif mit der Leistung von Krankengeld abgeschlossen haben, die Karenzzeit zum Teil nur vier Tage beträgt, beträgt sie bei einem Arbeitnehmer mit Anspruch auf Lohnfortzahlung 42 Tage, also genau die sechs Wochen, für die eine Lohnfortzahlung erfolgt.

Die Höhe der Krankentagegeldversicherung – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen frei wählbar

Bei den meisten Anbietern kann man wählen zwischen einem Angebot, das sich am eigenen Einkommen orientiert und einem solchen für eine festgeschriebene Summe. Natürlich muss man die eigenen Einkünfte trotzdem nachweisen, damit die festgelegte Summe nicht gegen das Bereicherungsverbot verstößt. Aber man ist als Versicherter nicht gezwungen eine Versicherung für den kompletten Betrag, der zwischen Krankengeld und vorherigem Nettoeinkommen liegt abzuschließen.

Versicherer und ihre Angebote

Die Krankentagegeldversicherung wird ausschließlich von privaten Versicherern angeboten. Hier einmal ein paar Beispiele für entsprechende Angebote:

Die HanseMerkur Versicherung

Die HanseMerkur wirbt mit einem Angebot ab 10,50 Euro im Monat für eine individuell gewählte Versicherungssumme ab Auslaufen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

DKV

Die DKV bietet bereits ab 3,62 Euro monatlich eine Absicherung in Höhe von täglich 10,00 Euro an. Für Arbeitnehmer greift der Schutz hier ebenfalls nach 43 Tagen, für Selbstständige oder Freiberufler bereits nach dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Außerdem besteht hier die Möglichkeit, das Krankentagegeld bei Gehaltserhöhungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten direkt zu erhöhen.

Barmenia

Die Barmenia bietet ebenfalls einen Tarif mit 10,00 Euro Krankentagegeld pro Tag an, der hier 4,50 Euro im Monat kostet. Auf Zuschläge für gefährliche Berufe verzichtet die Barmenia dabei komplett. Auch hier besteht die Möglichkeit, auf Gehaltserhöhungen direkt und ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten zu reagieren. Darüber hinaus zahlt die Barmenia auch während Kuraufenthalten, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorher bereits mindestens 14 Tage lang bestand.

Weitere Versicherer, die eine Krankentagegeldversicherung anbieten sind beispielsweise die Allianz, die HUK-Coburg oder die Württembergische. Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.

Generelles zur Krankentagegeldversicherung

Generell gilt, dass die Krankentagegeldversicherung nicht nur frei von Sozialversicherungsabgaben, sondern auch steuerfrei ausgezahlt wird. Außerdem zahlt der Versicherer im Rahmen der Krankentagegeldversicherung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, also auch für Samstage und Sonntage, auch wenn man in einem Beruf arbeitet, in dem diese Tage für gewöhnlich keine Arbeitstage sind. Manche Versicherer, wie die Württembergische beispielsweise, leisten auch dann, wenn zum Beispiel durch eine Schwangerschaft eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Und selbst bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% gibt es Versicherer, die ein Übergangsgeld zahlen für die Phase, in der eine langsame Wiedereingliederung mit einhergehenden Einkommensverlusten medizinisch angeraten ist.

Letztlich muss man bei der Krankentagegeldversicherung genauso vergleichen, wie bei allen anderen Versicherungen auch. Auch wenn diese Versicherung in den meisten Ausgestaltungen sehr ähnlich ist, wird man doch immer wieder Unterschiede unter den Versicherern finden, nicht zuletzt im Preis der Versicherung selbst.