Eine Krankenhauszusatzversicherung wird gern auch als Eintrittskarte in das Reich der Privatpatienten bezeichnet. Fakt ist nun einmal, dass die Leistungen für Privatpatienten gerade bei einem Krankenhausaufenthalt oft ungleich besser sind, als für Kassenpatienten. Diese Lücke kann man mit einer Krankenhauszusatzversicherung schließen. Dabei sollte man aber genau darauf achten, welchen Tarif man auswählt und welchem Anbieter man vertrauen möchte. Wie kaum auf einem anderen Gebiet der Krankenzusatzversicherungen aus den Häusern der privaten Krankenversicherungen gibt es hier Unterschiede in den Bereichen Preise und Leistungen. So stellt die Zeitschrift Finanztest beispielsweise im Jahre 2012 fest, dass von 66 getesteten Tarifen (33 Einbettzimmertarife und 33 Zweibettzimmertarife) gerade einmal sechs Mal die Note „sehr gut“ herauskam. Ebenso oft stand unter dem Textergebnis ein „mangelhaft“. Deshalb sollte man sich, bevor man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt, genau überlegen, wofür man diese wirklich benötigt und welche Leistungen man unbedingt abgedeckt haben möchte.
Einbett- oder Mehrbettzimmer – die Krankenhauszusatzversicherung macht den Unterschied
Als Kassenpatient hat man in der Regel keine Wahl. Hier wartet eigentlich so gut wie immer ein Mehrbettzimmer, zuweilen sogar ganze Schlafsäle mit sechs Betten. Da sind unruhige Nächte vorprogrammiert. Als Privatpatient mit einer Einbettzimmer- oder eine Zweibettzimmerklausel in der Krankenversicherung hat man es da schon wesentlich komfortabler. Als Kassenpatient kann man diesen Luxus aber auch genießen, wenn man über eine entsprechende Krankenhauszusatzversicherung entsprechend abgesichert ist und die Zusicherung eines Ein- oder Zweibettzimmers Bestandteil der Versicherung ist.
Hier sollte man aber beachten, dass eine solche Versicherung durchaus mit einigen Kosten verbunden ist. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung ausschließlich wegen der komfortableren Unterbringung wählen würde, sollte eher die Finger davon lassen. Wenn es wirklich einmal zu einem Krankenhausaufenthalt kommt, kann man den Differenzbetrag zwischen dem, was die Kasse leistet und den Kosten für ein Einzelzimmer in der Regel auch selbst beim Krankenhaus bezahlen. Wenn man vor bereits einige Jahre in die Versicherung eingezahlt hat, ohne wirklich im Krankenhaus gewesen zu sein, ist die Variante als Selbstzahler die deutlich günstigere.
Die Behandlung als großer Trumpf – hier wird die Krankenhauszusatzversicherung wirklich interessant
Im Endeffekt kann die Unterbringung im Bereich der Krankenhauszusatzversicherung nur so etwas wie ein willkommenes Zubrot sein. Viel wichtiger sollten Versicherungsbestandteile, wie eine zugesicherte Chefarztbehandlung oder die freie Klinikwahl sein. Gerade diese beiden Punkte machen den großen Leistungsunterschied zwischen der privaten Krankenversicherung und der Versicherung als Kassenpatient aus. Während Kassenpatienten nur in Ausnahmefällen in den Genuss einer Chefarztbehandlung kommen, beispielsweise weil der Fall besonders interessant ist oder bestimmte Vorgehensweisen bei einer Operation notwendig sind, die am ehesten vom Chefarzt persönlich ausgeführt werden, haben viele Privatpatienten die Garantie, dass die Chefarztbehandlung für sie die Normalbehandlung darstellt. Mit einem solchen Versicherungstarif im Rücken ist es eher die Seltenheit, dass aus besonderen Gründen keine Chefarztbehandlung stattfinden kann. Aber genau das kann den Unterschied in der Qualität der Behandlung ausmachen. Wer die Lücke zwischen überarbeiteten und teilweise übermüdeten Stations- und Assistenzärzten und erfahrenen und gut ausgebildeten Chefärzten schließen möchte, braucht auf jeden Fall eine Krankenhauszusatzversicherung.
Freie Klinikwahl – wenn der Experte nicht um die Ecke ist
Oft kommt es vor, dass irgendwo in Deutschland eine Klinik auf das Problem, das der Patient gerade hat, spezialisiert ist, der Patient aber trotzdem nicht dort behandelt wird, weil die Krankenkasse lediglich die Kosten für die Behandlung im nächsten Krankenhaus übernimmt. Zwar hat man die freie Krankenhauswahl, aber nur, soweit die Kosten der Behandlung in dem anderen dann gewählten Krankenhaus nicht höher sind. Zusatzkosten, wie womöglich notwendige Transportkosten oder Ähnliches, werden von der Krankenkasse nicht übernommen, nur wenn eine Überweisung in das spezialisierte Krankenhaus aus ärztlicher Sicht nicht zu umgehen ist. Und selbst dann greift nur die nächste Spezialklinik, nicht zwangsläufig Deutschlands beste.
Auch an dieser Stelle genießen Privatversicherte und solche Kassenpatienten, die eine Krankenhauszusatzversicherung haben, eine wesentlich bessere Behandlung und eine wesentlich höhere Sicherheit. Denn die Garantie zur Chefarztbehandlung gilt auch, wenn im Rahmen der freien Klinikwahl eine bestimmte Spezialklinik ausgewählt wurde. In diesem Fall kommt man oftmals nicht nur in den Genuss der Behandlung durch einen Experten, sondern durch einen der führenden Experten seines Fachs in Deutschland. Und allein das kann im Extremfall bereits Leben retten.
Eine Krankenhauszusatzversicherung – worauf man achten sollte
Bei der Krankenhauszusatzversicherung gilt es, vielleicht noch mehr als bei anderen Krankenzusatzversicherungen, die einzelnen Tarife und Preise zu vergleichen. Seitdem die Unisextarife eingeführt wurden, ist die Versicherung für jüngere Frauen und ältere Männer etwas günstiger geworden, aber die Unterschiede in den Preisen zwischen den einzelnen Versicherern sind nach wie vor teilweise exorbitant. Und da es hier Versicherer gibt, wie Sand am Meer, sollte man auf jeden Fall eine ganze Reihe verschiedener Tarife vergleichen, oder gleich einen Vergleichsrechner im Internet bemühen. Am Effektivsten wird die Auswahl, wenn man über drei oder vier verschiedene Tarifvergleichsrechner eine Suche startet und dann die Ergebnisse miteinander vergleicht.
In der weiter oben aufgeführten Studie der Zeitschrift Finanztest schlossen die HUK-Coburg und die DEVK in den damals noch gültigen Tarifen für Männer am besten ab. In den Frauentarifen waren es ebenfalls die HUK-Coburg, die LKH, die ARAG und die Debeka, welche die besten Angebote lieferten. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die Preise und die damit erworbenen Leistungsansprüche.