13. October 2024

Invaliditätsversicherung

Als Invalidität bezeichnet man die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und bzw. oder der geistigen Leistungsfähigkeit durch eine Krankheit, welche bereits zu einer dauernden  Berufsunfähigkeit führte. Invalidität ist kein neumodischer Begriff, denn schon früher bezeichnete Kriegsversehrte auch als Invaliden. In Deutschland sind Arbeitnehmer innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen eine dauernde Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit versichert. Die frühere Invaliditätsrente wurde später zur Erwerbsunfähigkeitsrente und heißt heute wieder anders, nämlich Erwerbsminderungsrente. In Kraft trat die erste Absicherung für Invaliden am 24. Mai 1889 auf Initiative von Reichskanzler Otto von Bismarck. Dieses Gesetz sah vor, dass alle Arbeiter im Alter von 16 bis 70 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Der Beitragssatz damals betrug 1,7 Prozent und sah eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang in die Kasse einbezahlt wurde.

Die Leistungen aus dem gesetzlichen Teil der Erwerbsminderungsrente sind allerdings heute sehr dürftig und reichen nicht aus den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten, zumal die Menschen heute wesentlich älter werden als durchschnittlich 40 Jahre, als das noch zu Bismarcks Zeiten der Fall war. Die private Absicherung bzw. Zusatzversicherung ist heute auch in diesem Bereich nötig, die durch verschiedene Versicherungsgesellschaften auch angeboten wird, und zwar in Form einer Invaliditätsversicherung. Durch eine derartige Versicherung können bereits Kinder abgesichert werden. Dies wird von vielen Eltern auch getan, da für Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht abzuschließen geht. Diese Versicherung ist bei den Eltern aus dem Grund so beliebt und wird von den Beiträgen gerne in Kauf genommen, weil sie im Vergleich zur Kinder-Unfallversicherung auch bei Unfällen und Krankheiten zahlt, bei denen bleibende Schäden zurückbleiben.

Leistung in Form von einer Einmalzahlung oder Rente

Die Leistungen, die man mittels einer Invaliditätsversicherung erhalten kann, beschränken sich allerdings auf eine Einmalzahlung, und zwar bei Eintritt der Invalidität, aber auch durch die Zahlung einer lebenslangen monatliche Rente. Auf diese Weise kann der Versicherte sich seinen bisherigen Lebensstandard erhalten und sichern, da die selbst in Deutschland heute trotz zahlreicher finanzieller Sicherheitssysteme auf staatlicher Seite nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere für Kinder ist die Absicherung sehr wichtig, da Kinder sich, wenn sie in ihrer frühen Jugend oder Kindheit einen Unfall erleiden oder erkranken, sich nicht einen

eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften können bzw. dies eventuell erst sehr viel später möglich ist. Auf diese Weise haben die Eltern auch für sich selbst vorgesorgt, da die Kinder möglicherweise immer von den Eltern abhängig bleiben können, die aber nicht dauerhaft bis ins hohe Alter die Kindern auch versorgen können. Wenn die Behinderung durch einen Arzt bestätigt wurde, dann tritt für die Invaliditätsversicherung der Leistungsfall ein. Die Leistungen werden aber zum Teil nicht mittels der der kompletten Versicherungssumme zur Auszahlung gebracht, weil es in den Verträgen die sogenannte Gliedertaxe gibt. Entscheidend für die Höhe der Leistung ist daher der Eintrag im Behindertenausweis. Dieser wird vom Versorgungsamt ausgestellt und beinhaltet den Grad der Behinderung. Die Versicherungsgesellschaften bezahlen dabei ab einem Grad der Behinderung von 50. Diese Einstufung ist jedoch sehr unterschiedlich bei Kindern und Erwachsenen. Kinder erhalten zum Beispiel beim Verlust von einem Bein oder Arm im Behindertenausweis einen Eintrag von 100, während der Verlust einer Hand nur mit 50 eingetragen wird. Bei der Erkrankung an Diabetes mellitus gelten bei Erwachsenen 40 und bei Kindern wird 50 angerechnet. Der Abschluss einer derartigen Versicherung ist bei Kindern aber erst mit dem erreichen Alter von 1 Jahr möglich. Leistungsauszahlungen in Kombination von Einmalzahlung und Rente sind im Übrigen auch möglich. Dabei dauert die Vertragsdauer bei der Invaliditätsversicherung bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, wobei einige Versicherungsgesellschaften auch Kinder bzw. Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr aufnehmen. Kündigungen können bei der Invaliditätsversicherung erstmals zum Ende des 5. Vertragsjahres möglich, danach jährlich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Leistungen werden natürlich auch dann im Schadensfall gezahlt, wenn die Eltern wegen Arbeitslosigkeit in finanzielle Not geraten sollten. Einige der Versicherungsgesellschaften bieten hier eine Beitragsfreistellung an, natürlich bei vollem Versicherungsschutz.

Grundschutz und Grundfähigkeiten

Der Grundschutz von einer Invaliditätsversicherung besteht darin, dass die Leistungen fließen, wenn eine schwere Krankheit auftritt, die zum Verlust der Grundfähigkeiten führt, wie zum sprechen oder laufen können. Dabei wird diese Versicherung häufig als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gewählt, da für viele die Voraussetzungen für die Aufnahme dort sich immer schwerer erfüllen lassen. Grund dafür sind die Gesundheitsfragen, die bei der Invaliditätsversicherung eine nicht so hohe Gewichtung haben. Gerade für Deutsche, die sich im Ausland eine Existenz aufgebaut haben und nicht in der Sozialversicherung aufgefangen werden im Fall der Fälle, bietet diese Versicherung eine optimale Absicherung. Der Grundschutz von einer derartigen Versicherung umfasst auch die anhaltenden Körperschäden, die möglicherweise durch Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt entstehen können. Und selbst Nierenerkrankungen können Menschen arbeits- bzw. berufsunfähig machen.

In den Tarifen wird auch noch ein anderer Begriff häufig verwendet, und zwar Grundfähigkeiten. Damit gemeint ist die Absicherung, wenn der Verlust von Grundfähigkeiten eintritt, und zwar unabhängig ob durch Krankheit oder durch einen Unfall.
Zu den Grundfähigkeiten gehören Sehen, Sprechen, Hören, das Treppen steigen oder Vergleichbares. Dabei ist in den meisten Tarifen die Leistungsdefinition aber nicht ganz so klar formuliert. Das heißt es gibt auf der Seite der Versicherten doch eine große Unsicherheit und vor allem auch unter den Juristen recht viel Raum zur Interpretation. Letztlich bedeutet dass, dass die Versicherten beim Abschluss des Vertrages darauf achten müssen, dass die Formulierungen sehr klar sind.

Sportinvaliditätsversicherungen

Für ihre Spieler schließen heute viele Vereine eine sogenannte Sportinvaliditätsversicherungen ab. Diese Police ist von der Versicherungssteuer befreit, und zwar auch dann, wenn sie vom Verein abgeschlossen wurde und die Leistungen an den Verein auszuzahlen sind. Zu den Vereinen, die eine derartige Police für ihre Mitglieder abschließen gehören nicht nur die großen Fußballvereine, die in den obersten Ligen spielen. Auch viele kleinere Vereine schützen sich inzwischen durch den Totalausfall von einem wertvollen Spieler mit der Hilfe von einer derartigen Versicherung. Das heißt mit dieser Art von Versicherung kann ein Verein sein Ausfallrisiko ein bisschen absichern. Ohne eine derartige Versicherung müssten viele Vereine heute sehr hohe finanzielle Verluste hinnehmen, wenn sich einer der Spieler verletzt und dauerhaft ausfällt, weil er seine sportliche Karriere beenden müsste.

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