27. July 2024

Berufsunfähigkeit

Mit der Berufsausbildung legt man sich nicht nur ein spezifisches Wissen und Fähigkeiten zu, sondern legt sich auf einen einzelnen Beruf fest. Wenn man eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker macht, kann man sicherlich auch noch andere Fähigkeiten nutzen, die man als Mensch ohnehin schon mitbringt, aber bei dem Berufsbild KFZ-Mechatroniker will man seinen Beruf ausüben, weil man das Interesse und Talent für den Beruf hat. Kann man diesen Beruf nicht mehr ausüben, denkt man sofort an die Berufsunfähigkeit und der daraus resultierenden Folgen. Doch Berufsunfähigkeit ist nicht immer sofort das Ende seiner beruflichen Laufbahn. Ist man zum Beispiel ein Maler und Lackierer, kann sich im Laufe der Jahre eine empfindliche Allergie entwickeln, die es dem Maler und Lackierer nicht mehr erlaubt, mit Farben und Lacken zu arbeiten. In dem Fall spricht man von einer Erwerbsunfähigkeit durch gesundheitliche Beeinträchtigung. Diese Erwerbsunfähigkeit bezieht sich aber nicht auf die ganze Fähigkeit, einen Beruf auszuüben. Durch eine Umschulung in einen Beruf, der nichts mit Farben und Lacke zu tun hat, kann man die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen.

Krankheit und Unfall

Bei einer Berufsunfähigkeit handelt es sich um eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die sich auf das gesamte Leben eines Betroffenen auswirkt. Zum Beispiel bei einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung hat diese nicht nur Auswirkungen auf den Beruf. Das ganze Leben wird durch eine Krankheit beeinflusst und eingeschränkt. Berufsunfähigkeit ist ein großer Begriff, die für Betroffene nicht nur das Wirken im Beruf unmöglich macht. Berufsunfähigkeit wirkt sich auf die ganze Lebenssituation aus und kann nicht ohne weiteres wieder hergestellt werden. Für die Betroffenen einer Berufsunfähigkeit besteht auch oft eine Einschränkung der Lebensqualität im Raum. Krankheiten die das Herz angreifen, die Auswirkungen auf das Gefäßsystem haben, den Bewegungsapparat, die Knochen oder Gelenke schmerzhaft befallen, haben nicht nur zur Folge, dass man einer Berufsunfähigkeit erliegt, sondern große Veränderungen auch in der Lebensqualität nach sich ziehen. Krebserkrankungen werden in unserem Industriezeitalter immer häufiger, Erkrankungen des Herzens oder auch Nervenleiden durch Umweltgifte hervorgerufen.

Dabei erkranken nicht nur die älteren Arbeitnehmer häufiger, sondern auch vitale Menschen im mittleren und jungen Alter sind von diesen Krankheiten betroffen. Auch Folgen eines Unfalls können zur Berufsunfähigkeit führen, doch auch häufiges Krankheitsbild ist der Bandscheibenvorfall oder Verletzungen der Bandscheiben.

Man spricht bei Bandscheibenerkrankungen schon von der Volkskrankheit Nummer Eins. Die Beeinträchtigung der Bewegung rührt dabei aber nicht grundsätzlich durch die Überbelastung der Bandscheiben, sondern von den gereizten Nerven im Rückenmarkskanal, auf die eine beschädigte Bandscheibe drückt. Der Nerv wird an dieser Stelle gereizt und schwillt dann wie bei einer Entzündung an. Das Resultat sind dann erhebliche Rückenschmerzen, Bewegungsunfähigkeit bis hin zu Lähmungserscheinungen in den unteren Extremitäten. Für den Patienten ist es dann schon schwer, sich auf seinen Beinen zu halten oder Bewegungen auszuführen.

Berufsunfähigkeit ist klar definiert

Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 50 % attestiert wurde. So wird im Sozialgesetzbuch die Berufsunfähigkeit in der Hinsicht definiert, dass ein Betroffener als berufsunfähig zu erklären ist, wenn er durch Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Berufsfähigkeit von seelisch, körperlich oder geistig gesunden Menschen mit der gleichen Ausbildung und Alter nicht mehr als 6 Stunden Arbeitszeit zumutbar geworden ist. Sicherlich gibt es auch solche Grenzfälle, dort der größte Teil der durch Berufsunfähigkeit gezeichneten Menschen ist noch nicht einmal in der Lage, an eine Arbeitsstätte zu gelangen. Wird eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 50 % festgestellt, hat diese Einschränkung langfristige und dauerhafte Auswirkungen. Ausgehend für die Einstufung ist eine Einschätzung durch einen Arzt bezogen auf die Ausübung des Hauptberufes.

Um eine Vielzahl der von Berufsunfähigkeit betroffenen Arbeitnehmer zu reduzieren, wurde eine mehrstufige Einordung in der Berufsunfähigkeit ausgearbeitet. In diesen Stufen, werden die Qualifikationen berücksichtigt und eine Zumutbarkeit von Tätigkeiten geregelt.

Ein ungelernter Arbeitnehmer kann in keine niedrigere Qualifikationsstufe rutschen und daher in der untersten Stufe angesiedelt.  Eine höhere Qualifikationsstufe erreichen Arbeitnehmer, die eine bis zu 2 Jahre dauernde Ausbildung absolviert haben.

In Berufen mit einer mehr als 2 jähriger Ausbildung stehen in der dritten Stufe. Bei höher qualifizierten Berufen mit mehrjähriger Ausbildung und Weiterbildung durch Studium oder Qualifizierungsmaßnahmen, Facharbeitern, Meister oder Spezialfacharbeiter sind in der 4 Stufe.

Berufe mit einer Fachhochschulausbildung oder gleichwertigen Ausbildung sind in der fünften Stufe vertreten.

In der höchsten, sechsten Stufe sind Berufe, die eine Qualifizierung durch einen in einen Hochschulstudium oder gleichwertigem Abschluss erworben haben.

Kann einem berufsunfähigen Betroffenen, eine gleichwertige, seiner Qualifikationsstufe entsprechende Tätigkeit oder eine Tätigkeit in einem Beruf in der nächst niedrigeren Stufe angeboten und zugemutet werden, gilt er nicht mehr als ein von der Berufsunfähigkeit betroffener Versicherter. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Auf Grundlage der festgestellten Beeinträchtigungen wird der Beginn der Berufsunfähigkeit oder eine beeinträchtigte Erwerbsfähigkeit festgestellt. Ist die Berufsunfähigkeit unumstößlich, erhält der Betroffene eine Berufsunfähigkeitsrente.

Die Bedingung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist die gesetzliche Regelung der Rentenversicherungen und die Anzahl der beitragspflichtigen Jahre ausschlaggebend. Im Sozialgesetz wird für einen Anspruch vorausgesetzt, man muss mindestens fünf Jahre pflichtversichert gearbeitet haben und zusammen drei Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt haben, um einen Berufsunfähigkeitsrentenanspruch zu erhalten. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird dann gezahlt, wenn eine vollverminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt und auf absehbare Zeit keine Veränderung des Zustandes zu erwarten ist. Eine Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Stunden unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht zumutbar ist, ohne eine Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen.

Große Veränderung im Leben absichern mit einer Berufsunfähigkeitversicherung

Die Berufsunfähigkeit ist, ob man es aus menschlicher oder gesetzlicher Sicht sieht, eine einschneidende Veränderung im Leben eines Betroffenen. Ist man durch eine Berufsunfähigkeit gestraft, kommen oft noch viele Untersuchungen und Bewertungen des Zustandes dazu. Neben den medizinischen Gutachten, die im Übrigen auch gerne mehrfach erstellt werden, werden auch zuweilen berufskundliche Gutachten erstellt, die ein Sachverständiger über den Beruf und eine Analyse der Tätigkeit erstellt. In diesen Gutachten wird über die Zumutbarkeit von anderen Tätigkeiten in Bezug auf das Hauptberufsbild vorgenommen. Diese Gutachten werden hauptsächlich erstellt, um eine Berufsunfähigkeit einwandfrei einordnen zu können. Je nach Beeinträchtigung durch eine Krankheit, Behinderung oder Invalidität, werden oft Tätigkeiten oder Berufe heran gezogen, die eventuell doch noch eine Erwerbstätigkeit ermöglichen könnten.

Man sollte daher schon bei Aufnahme einer Berufsausbildung über eine Berufsunfähigkeit nachdenken und vorsorgen. Falls man durch den Beruf selbst, durch Krankheit oder andere Risiken einer erhöhten Gefahr ausgesetzt ist, ist man besser beraten, gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein.