26. July 2024

Beamtenversicherung

Die besondere Stellung von Beamten in Deutschland ist im Beamtenstatusgesetz verankert. Arbeitgeber der Beamten ist die Kommune, das Land oder der Bund, Einkommen bezieht ein Beamter aus den für ihn und seiner Anstellung vorgesehenen Besoldungsgruppen. Die Beamtenversicherung ist eine aus der privaten Krankenkasse, der Diensthaftpflichtversicherung und der Dienstunfähigkeitsversicherung, zusammen gefasste Versicherung. Anders als bei Arbeitnehmern, erhalten Beamte eine Beihilfe zu den Aufwendungen für die Absicherung zu Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und anderen sozialversicherungsbezogenen Ausgaben. Beamte zahlen keine Rentenversicherung, da sie eine Pension aus der Staatskasse beziehen, sollte ihre Dienstzeit im Alter beendet sein.

Die besonderen Gegebenheiten zum Beamtentum sind im Beamtenrecht zusammengefasst. Beamte haben ein Sonderrechtsverhältnis, Beamte arbeiten nicht, sie leisten einen Dienst, es gibt keine Arbeitszeit, sondern Dienstzeit. Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig, sie haben keine Lohnnebenkosten wie Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft, sie sind aber auch nicht verpflichtet, sich selbst zu versichern, wie zum Beispiel Selbstständige. Aus diesen Besonderheiten kann ein Beamter nicht kündigen oder gekündigt werden, ein Beamter ist man auf Lebenszeit. Eine Entlassung muss beantragt werden.

Die Beamtenversicherung wird bereits in der Referendarzeit und Beamtenanwartschaft, vorbereitend auf die spätere Beamtenlaufbahn, zu einem wichtigen Punkt in der vorbeugenden Absicherung. In dieser Zeit bekommen die Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe oder Referendare keine Beihilfen und müssen die Vorsorge auf eigene Kosten tragen. Für diese Zeit behalten sich die Beamtenversicherungen spezielle Tarife vor, die eine Grundversorgung für den Fall von Krankheit, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge, enthalten.

Mehr Infos für Beamtenanwärter und Referendare finden Sie hier: Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Erst mit der Benennung zum Beamten wird das Beamtenrecht für diese Personen rechtskräftig und Beihilfe zur Beamtenversicherung gewährt.

Die Beamtenversicherung hat sich auf die Vorgaben der Beihilfe für Beamte eingestellt und bietet spezielle Tarifen an, die diesen Beihilfen entgegen kommt. So ist eine angebotene Krankenversicherung immer eine private Krankenversicherung mit speziell auf den Dienst zugeschnittene Risikoabdeckung. Bei einem Polizeibeamten kommen andere Risiken zu tragen als bei einem Standesbeamten. Mit einem Beamten bei der Bahn haben die Krankenversicherungen andere Leistungen zu erbringen als bei einem Berufssoldaten, der auch im Auslandseinsatz eingesetzt wird. Die Krankenversicherung für Beamte ist in die unterschiedlichen Stadien der Beamtenlaufbahnen unterteilt. So gibt es Tarife für zukünftige Beamte und beihilfeberechtigte Beamte. Die Krankenversicherung in der Beamtenversicherung übernimmt alle Kosten für Krankheitsvorsorge, in Krankheitsfällen, bei Geburten, Bei der Pflege, und bei Todesfällen. Ist der Beamte alleine ohne Familienangehörige, beträgt der Zuschuss für die private Krankenversicherung 50%. Diese Art der privaten Krankenversicherung bezeichnen die Versicherer als eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Angepasst an die Höhe der Beihilfe, werden die Tarife zusammengesetzt, so dass der Beamte nicht zu hohe Kosten bei den Selbstkosten hat. Der Beitrag zu einer Krankenversicherung in der Anwartschaft kostet der zu versichernden Person um die 50 Euro im Monat.

Die zweite Säule der Beamtenversicherung ist die Diensthaftpflichtversicherung. Der besondere Status eines Beamten hat, im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft, die Konsequenz der Haftung im vollen Umfang für Handeln und Entscheidungen. Wird ein Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden durch das Handeln oder durch Entscheidungen des Beamten verursacht, trägt er im vollen Umfang die Verantwortung und somit können auch Entschädigungsansprüche

an den Beamten direkt gestellt werden. Wird durch eine Fehlentscheidung eines Beamten also zum Beispiel ein finanzieller Schaden verursacht, können Ansprüche auf Entschädigung nicht zuerst an die Behörde, für die der Beamte seinen Dienst absolviert, gestellt werden, sondern nur für den verantwortlichen Beamten eingefordert werden.

Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt solche Schadenansprüche, die auf die Tätigkeit und Verantwortung des Beamten abgestimmt ist. Die Entscheidungen eines Polizeibeamten im Dienst wiegen da sicherlich schwerer als die eines Beamten beim Strassenverkehrsamt. Inbegriffen in die Diensthaftpflichtversicherung ist eine passive Rechtschutzversicherung. Diese prüft im Leistungsfall Art und Umfang der Forderungen, ob die Forderungen berechtigt sind und ob die Forderungen den Schaden entsprechend angemessen sind. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen führt die Rechtschutzversicherung dann auch Rechtsstreits und übernimmt alle daraus resultierende Kosten für den versicherten Beamten. Die Beamtenversicherung ist aus diesem Grund den individuellen Tätigkeiten des Beamten und dessen Verantwortung angepasst, wie zum Beispiel bei einem Beamten im Finanzbereich das Hauptaugenmerk auf Vermögensschäden ausgerichtet ist. Beamtete Lehrer habe sicherlich mehr mit personenbezogenen Schäden zu kämpfen und bei Polizeibeamte geht man in erster Linie von Personen- und Sachschäden aus. Besonders Beamte der Justizbehörden stehen dabei einem erhöhtem Risiko ausgesetzt, für Forderungen aus Schadensansprüchen für Handlungen im Umgang mit Personen und Sachwerten. Kommt ein Polizeibeamter in die Situation, seine Dienstwaffe einzusetzen, sind die Schadensansprüche sehr hoch, sollte der Beamte dabei einer Fehleinschätzung unterliegen und seine Handlung als fahrlässig und falsch eingestuft werden. Polizeibeamte werden auf besondere Gefahren und Situationen geschult, dennoch sind die Risiken um ein vielfaches höher, weil sie in besonders riskante Situationen hinein gebracht werden. Bei Großveranstaltungen wie Fußballspiele, politische Demonstrationen oder Kundgebungen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Demonstranten, die mit Übergriffen provozieren wollen. Eine Aufklärung über entstandene Personen- und Sachschäden und damit verbundene Kosten werden dann von der Beamtenversicherung übernommen.

Für viele Beamte mit risikoreichen Tätigkeitsfeldern wie zum Beispiel die Polizeibeamten oder auch Justizvollzugsbeamte, ist eine Absicherung der Berufsunfähigkeit eine wichtige Entscheidung. Kann ein Beamter seinen Dienst nicht mehr ausüben oder nur noch eingeschränkt ableisten, ist das meist die Folge eines schwerwiegenden Vorfalls. Bei Beamten wird eine Dienstunfähigkeit anders beurteilt als bei Arbeitnehmern. Ist ein Arbeitnehmer berufsunfähig, muss er eine 50 prozentig oder höher attestierten Berufsunfähigkeiten nachweisen können. Bei einem Beamten wird eine Dienstunfähigkeit anders beurteilt und kategorisiert. Musste ein Polizeibeamter bei einem Einsatz einem besonders schweren Verbrechen beiwohnen, kann es für ihn solche psychische Nachwirkungen haben, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Die Anforderungen an die Tätigkeit und damit verbundene Verantwortung können auch Beamte in anderen Bereichen so sehr belasten, dass sie die Tätigkeit plötzlich nicht mehr ausführen können. Wird bei einem Beamten eine Dienstunfähigkeit festgestellt, wird er, sofern er schon Beamter auf Lebenszeit ist, in den Ruhestand versetzt. Die Bezüge werden entsprechend seiner Zeit im Dienst reduziert und angepasst. Bei einem Referendar oder Beamtenanwärter wird mit der Feststellung einer Dienstunfähigkeit die Entlassung ausgesprochen. Es werden dann keine Bezüge gezahlt und der Betroffene muss eine Umschulung machen oder eine Berufsausbildung in einem geeigneten Beruf beginnen. Ansprüche aus der Beamtenversicherung haben die betroffenen Personen dann nicht mehr und können auch nicht weiter in der Beamtenversicherung abgesichert werden.