27. July 2024

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen und gilt als eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer. Die Beiträge hierzu werden automatisch bei der Gehaltsabrechnung abgehalten und abgeführt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist zurzeit 3 %. Der Beitragssatz für Arbeitnehmer ist je nach Einkommen gestaffelt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird über die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt.

Verdient man nicht mehr als 1.250 Euro Brutto, wird kein Beitrag erhoben, bei 1.251 Euro bis 1.360 Euro werden 1 %, ab 1.361 bis 1.540 Euro werden 2 % berechnet und erst über einen Bruttoverdienst von über 1.541 Euro werden 3 % abgehalten. Das bedeutet, je mehr man verdient, umso höher sind die Abgaben an die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung wird von jedem, abhängig beschäftigen Arbeitnehmer gezahlt, die ein Arbeitsverhältnis in einer Betriebsstätte eines Arbeitgebers annehmen. Ausnahmen sind geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen unter 1.250 Euro brutto im Monat und Selbstständige. Für Selbstständige gibt es allerdings die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Sollte man arbeitslos werden, würde sich das Arbeitslosengeld 1 aber auch nach der Höhe des Gehaltes richten, das man bis zuletzt in seinen ausgeübten Beruf verdient hat. Seit 2005 hat sich der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Der Beitragssatz wird an die Höhe der Arbeitslosenquote angepasst, zwischen 2008 und 2010 wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II der Beitragssatz auf 2,8 % festgelegt, was sich aber als zu teuer erwies. Der erhoffte Erfolg, den Arbeitnehmern ein höheres Einkommen zu bieten, blieb ebenfalls aus. Die Menschen hatten auch aus anderen Gründen weniger Geld ausgegeben und waren in vielen Bereichen sparsamer geworden. Nicht zuletzt weil die weltweite Finanzkrise viele verunsichert hat und mit deutlichen Einkommenseinbußen gerechnet wurde. Bei der Arbeitslosenversicherung führen gezahlte Beträge nicht zur Absicherung der eigenen Vorsorge, sondern führen nur zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 in Höhe der zuletzt erhaltenen Gehaltszahlungen über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monate. Dieser Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung liegt bei 67 % für Arbeitslose mit Kind oder Kinder, 60 % bei Alleinstehenden. Grundlage hierfür ist die Lohnsteuerklasse.

Die Arbeitslosenversicherung soll eine Grundversorgung herstellen, falls man durch den Verlust seines Arbeitsplatzes kein Einkommen mehr zu Verfügung hat. Das Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel für 12 Monate bis zu 24 Monate gewährt, abhängig von der zurück liegenden Dauer der Beitragszahlungen. wenn der Versicherte vorher mindestens 1 Jahr lang angestellt war und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Hat der Arbeitslose dann noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden, wird er in das Arbeitslosengeld II herab gestuft. Diese längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit werden seit 2005 über das Arbeitslosengeld II oder auch Hartz4 genannt, betreut. Hartz4 ist eine Zusammenfassung von Arbeitslosenversicherung und Sozialgeld. Es ist eine Grundversorgung mit einer auf das mindeste reduzierten Zahlung der notwendigen Hilfen. Der Regelsatz beträgt knapp 400 Euro. Die Übernahme der Kosten für Miete und Versorger wird zwar gewährt, der Betroffene muss aber der Lebenssituation wohnen. Ein Haus für eine Einzelperson wird nicht mehr übernommen. In vielen Fällen haben Hartz4 Bezieher eine 1 – 2 Zimmer Wohnung bis maximal 50 qm Wohnfläche, für jede weitere Person 15 qm mehr Wohnfläche zur Verfügung. Wohneigentum wird in seltenen Fällen akzeptiert.

Durch die Arbeitslosenversicherung werden Erwerbslose sozialversichert, das bedeutet, ist man ohne Arbeit, besteht trotzdem ein Krankenversicherungsschutz, bei der Rentenversicherung schlagen sich Zeiten der Arbeitslosigkeit negativ auf die Höhe der späteren Rente aus.

Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, die durch die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, reicht von der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung bis zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Mit Förderungen und Programmen versucht man, die Arbeitslosen für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. So werden Eingliederungsmaßnahmen angeboten, die den Arbeitslosen in Weiterbildungen auf neue Entwicklungen im Berufsleben vorbereiten soll. Es gibt aber auch Förderungen von der Bundesagentur für Arbeit, die eine Arbeitsförderung für Erwerbstätige anbietet, um Arbeitsverhältnisse zu festigen.

Zu den weiteren Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählen die Zahlung von Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Diese Zeiten der Kurzarbeit, in denen das eigentliche Einkommen nicht mehr ausreicht, werden durch Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgestockt.

Bei Vermittlung von Arbeitslosen durch die Jobcenter oder auch private Arbeitsvermittlungsagenturen werden mehr und mehr Arbeitsplätze nur noch mit Hilfe von Vermittlungsscheinen vergeben. Sie stellen eine Art Erfolgsbonus für jeden vermittelten Arbeitssuchenden dar und ist gleichzeitig eine Förderungszusage der Agentur für Arbeit für einen Arbeitgeber, der Förderungen zur Eingliederung bekommen kann, sollte er den Arbeitnehmer erst an seinen neuen Arbeitsplatz einlernen müssen.

Die Arbeitslosenversicherung hat neben der Absicherung bei Arbeitslosigkeit auch noch weitere Funktionen. Hierbei handelt es sich um Versicherungsleistungen und fremde Versicherungsleistungen, die durch den Bund gezahlt werden.

  • Berufsberatung, Berufsvorbereitung und Berufsförderung
  • Berufsorientierungen wie Praktikum und Berufsbildung in Berufsschulen
  • Ausbildungsberatung und Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe,
  • Weiterbildungsmaßnahmen, Berufsbildungsergänzung und fachbezogene Förderungen
  • Eingliederungsmaßnahmen und Eingliederungsförderung
  • Bei Vorbereitung zur Selbstständigkeit kann ein Gründungszuschuss gewährt werden

Diese Vermischung der Leistungsträger Bundesfinanzministerium und Arbeitslosenversicherung, entstand durch die Zusammenlegung der Bundesagentur für Arbeit mit den Ressourcen des Sozialamtes. War das Sozialamt noch eine Einrichtung des Bundeslandes, liegen nun alle Belange bei der Verantwortung der Bundesministerien und somit beim Bundeshaushalt. Die Vergabe und Verteilung von Mitteln aus der Arbeitslosenversicherung und Zuzahlungen von Steuergeldern wird der Lage der Konjunktur angepasst, Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung werden auf Bundesebene verfasst und beschlossen, so auch viele Förderungen vermindert oder erhöht. Die Aufwendungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am Gesamtumfang vom Bundesetat den größten Anteil mit etwa 40%.

Im Jahr 2014 stiegen die Ausgaben hier auf 122 Milliarden Euro, wobei der Bundesetat mit 297 Milliarden betrug. Weitere Anstiege im Bereich Arbeit und Soziales werden von Experten befürchtet, da die Zahl der Leistungsempfänger stetig wächst.

Für viele sind Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung notwendig, weil das erzielte Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Diese auch als Aufstocker bezeichneten Arbeitnehmer, verdienen durch ihre Tätigkeit nicht genügend Einkommen, das aus Teilzeitbeschäftigungen oder Arbeitnehmerüberlassungen hervor geht. Der überwiegende Teil dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Handel und Gesundheitswesen zu finden, da dort keine Stellen in Vollzeitbeschäftigung angeboten werden. Zum Leidwesen der Arbeitslosenversicherung werden aus diesen Beschäftigungsverhältnissen auch keine Beiträge gezahlt, da die Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegen.

Man kann sagen, die Bundesregierung tut sich keinen Gefallen, wenn viele Arbeitnehmer nur noch über private Zeitarbeitsfirmen einen Arbeitsplatz finden. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken, wobei die Ausgaben gleichzeitig weiter steigen. Von 10 Arbeitsangeboten werden 7 durch Zeitarbeitsfirmen gestellt.