26. July 2024

Modellhalterhaftpflichtversicherung

Was einst eine Spielerei für Technikfreaks war, ist inzwischen für immer mehr Menschen auch mit beschränkten technischen Fähigkeiten ein Hobby geworden: der Modellbau. Natürlich wollen aber Modellbauer die von ihnen erbauten Modelle auch entsprechend nutzen. Auch diejenigen, die sich direkt ein fertiges Modell aus den Bereichen Flugzeug, Auto oder Schiff kaufen, tun dies in den seltensten Fällen, um die Modelle zur Zierde irgendwo hinzustellen. Dabei sind es gerade Modellflieger, die in den letzten Jahren immer zahlreicher in Deutschland vertreten sind.

Der Reiz des Modellfliegens – Gründe für die steigende Beliebtheit

Zum einen sind natürlich die Modellbauer selbst, die auf den Modellflugplätzen ihre Modelle in die Lüfte steigen lassen, um sich an den Früchten ihrer Arbeit zu erfreuen. Aber auch fertig gekaufte Drohnen und Modellflugzeuge werden immer öfter in die Luft befördert, sei es auf den Modellflugplätzen, von denen es in Deutschland inzwischen über 1000 gibt, oder sei es auf offenem Feld, soweit dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Dabei hat die Faszination dieses Sports mehrere Hintergründe. Natürlich ist es ein Stück weit faszinierend, ein technisches Gerät, das so hoch über dem Erdboden fliegt, durch die Bewegungen eines Steuerknüppels auf einer Fernbedienung oder durch entsprechende Neigungen und Eingaben auf dem Tablet oder dem Smartphone zu lenken.

Darüber hinaus sind viele Modellflugzeuge und anderweitige Modellfluggeräte heute mit On-Bord-Kameras ausgestattet, sodass hier Fotos und teilweise sogar ganze Filme aus der Luft aufgenommen werden können. Die Aussicht von da oben ist zum Teil tatsächlich fantastisch, sodass die hier gedrehten Filme oftmals wunderschön anzusehen sind. Kein Wunder kann man hier doch einen völlig neuen Blickwinkel einnehmen, die Welt von oben betrachten und Wälder, Wiesen, Felder und Flüsse ganz anders auf sich wirken lassen.

Das mögen nur zwei Gründe für die steigende Beliebtheit des Sports des Modellflugzeugpiloten sein. Fakt ist auf jeden Fall, dass die Zahl der täglich startenden Modellflugzeuge in Deutschland stetig steigt. Ein Umstand, der vom Gesetzgeber nicht unbeachtet geblieben ist.

Für manche Modellbereiche eine Pflichtversicherung

Und so ist es auch einzig der Bereich der Modellfliegerei, der vom Gesetzgeber mit der Maßgabe, einer Modellhalterhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für den Betrieb eines solchen Modellflugzeuges, versehen wurde. Die Nähe zu anderweitigen Fluggeräten hat dazu geführt, dass Modellflugzeuge ab Mitte 2005, als das letzte Mal das Luftverkehrsgesetz geändert und angepasst wurde, ebenfalls als Fluggeräte eingeschätzt werden, für deren Betrieb ebenso wie für bemannte Fluggeräte eine Halterhaftpflichtversicherung notwendig ist. Somit war die Modellhalterhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung geboten.

Was in Bereichen wie dem Modellautobau oder dem Modellschiffbau nicht gilt, ist damit für den Bereich der Modellfliegerei Gesetz. Wie man allerdings feststellen muss, mit gutem Grund. Allein aufgrund der Höhe, in der Modellflugzeuge in der Regel unterwegs sind, ist die Gefahr, die von einem Unfall mit einem solchen Modellflugzeug ausgeht, wesentlich größer als bei anderen Modellarten. Der Absturz eines Modellflugzeuges kann schnell zu Schäden führen, die von den Kosten her die hunderttausend Euro Grenze überschreiten. Kosten, die Rahmen einer Schadensersatzklage vom Modellhalter gefordert werden würden. Um hier sicherzugehen, dass entsprechende Kosten auch tatsächlich abgedeckt werden können, ohne das der Modellhalter in den Ruin gestürzt wird und ohne dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, hat der Gesetzgeber die Modellhalterhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung auf diesem Gebiet eingeführt.

Möglichkeiten zum Abschluss

Die Zahl der Versicherer, die eine solche Modellhalterhaftpflichtversicherung anbieten, ist begrenzt. Dazu kommt, dass diese Versicherung, wählt man den klassischen Weg über einen privaten Versicherer, oftmals sehr teuer in den Beiträgen daherkommt. Auch eine Abdeckung über die gängige Privathaftpflichtversicherung gibt es hier kaum. Bis auf einige ältere Verträge, die noch kleinere Bestandteile einer Modellhalterhaftpflichtversicherung in den Versicherungsbestimmungen enthalten haben, sind derartige Versicherungsleistungen inzwischen aus der Privathaftpflichtversicherung vollständig gestrichen worden. Und selbst diese älteren Privathaftpflichtversicherungen bieten in den seltensten Fällen ausreichenden Schutz, was Deckungshöhe und Ähnliches angeht.

Wenn man also eine erschwingliche Versicherung sucht, die noch dazu die wichtigsten Dinge abdeckt, sollte man sich mit den vielen Vereinen, Verbänden und Organisationen beschäftigen, die im Bereich des Modellbausports aktiv sind. Hier gibt es einige Vereine und Verbände, die sich ausschließlich mit dem Modellflug beschäftigen, wie zum Beispiel der Deutsche Aero Club e.V. oder der Deutsche Modellflug Verband. Diese bieten für ihre Mitglieder auch jeweils entsprechende Modellhalterhaftpflichtversicherungen an, die mit einem Grundversicherungsschutz teilweise direkt in den Mitgliedsbeiträgen enthalten sind und dann noch separat um weitere Versicherungsbestandteile erweitert werden können.

Wer keinem Verein beitreten möchte, kann auch über Organisationen wie das Drohnen-Forum gehen und hier eine entsprechende Versicherung abschließen, die aufgrund der Position des Drohnen Forums am deutschen Modellfliegermarkt wesentlich günstiger ausfällt, als wenn man als Modellhalter selbst mit der Versicherung in Kontakt treten würde. Selbiges gilt auch für die Deutsche Modellbau Organisation, deren Versicherung sich auf alle gängigen Modellarten erstreckt, und von der man als Versicherungsnehmer quasi in eine Gruppenversicherung der Allianz vermittelt wird. Bei beiden Organisationen ist eine Mitgliedschaft keine Grundvoraussetzung für die Möglichkeit, eine Modellhalterhaftpflichtversicherung abschließen zu können.

Die Modellhalterhaftpflichtversicherung – was man unbedingt beachten sollte

Wichtig sind hier vor allem drei Punkte:

Die Deckungssumme

Wie bereits weiter oben erwähnt, können Unfälle mit einem Modell, sei es nun ein Modellflugzeug, ein Modellauto oder ein Modellschiff, zu erheblichen Kosten führen. Hier muss eine ausreichende Deckungssumme vorhanden sein, um sicherzustellen, dass der Versicherungsnehmer nicht vielleicht am Ende doch auf Restkosten sitzen bleibt. Eine Deckungssumme von 1,5 Mio. Euro sollte hier auf jeden Fall vorhanden sein. Die Summe klingt zwar sehr hoch, aber gerade im Bereich der Personenschäden ist dieser Satz schneller erreicht, als man meinen mag.

Der Geltungsbereich der Versicherung

Gerade wenn man viel Urlaub im Ausland macht und das Modell seiner Wahl auch im Urlaub nutzen möchte, muss man darauf achten, ob die Versicherung auch fürs Ausland gilt und wenn ja, welche Länder inbegriffen sind. So sind die USA und Kanada oftmals von vornherein ausgeschlossen. Andere Versicherungen gelten nur für Deutschland oder nur für die EU. Hier sollte man sich vor einem Einsatz des Modells im Ausland vergewissern, für welche Länder der Versicherungsschutz Bestand hat.

Mögliche Ausschlusstatbestände

Wenn man ein Modell mit mehreren Piloten fliegt und das Gerät regelmäßig reihum gehen lässt, kann das bei manchen Versicherungen zu einem Ausschluss der Haftung führen. Gleiches gilt, wenn eine Gewichtsbeschränkung für Modellflugzeuge angegeben ist, wie beispielsweise maximal 5 Kg Abfluggewicht, das Modellflugzeug aber deutlich schwerer ist. Auch hier sollte man sich vorher genau mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen und genau kontrollieren, ob diese zu dem Versicherungsschutz passen, den man selbst von seiner Modellhalterhaftpflichtversicherung benötigt.