18. April 2024

Reisegepäckversicherung

Eine der vielen Annehmlichkeiten einer Flugreise ist, dass man sich um das Gepäck während des Fluges nicht weiter kümmern muss. Man kommt am Flughafen an, gibt das Gepäck auf und nimmt es am Zielflughafen wieder entgegen. Selbst wenn man auf dem Weg zum Urlaubsort umsteigen muss, ist es zumeist nicht notwendig, sich selbst um das Gepäck zu kümmern. Doch eine der größten Sorgen mancher Flugreisender ist die Frage, was passiert, wenn das Gepäck einmal beschädigt wird oder verschwindet? Dass diese Angst gar nicht so ganz unbegründet ist, zeigt der Umstand, dass im Jahre 2007 beispielsweise rund 42 Millionen Gepäckstücke, die am Flughafen aufgegeben wurden, verloren gingen. Über 1 Million dieser Gepäckstücke tauchte nicht wieder auf. Doch grade bei Flugreisen sind die Airlines und bei Pauschalreisen auch der Reiseveranstalter, doch ohnehin zum Kostenersatz für den entstandenen Schaden verpflichtet. Warum sollte man sich also über eine Reisegepäckversicherung überhaupt Gedanken machen?

Was bringt eine Reisegepäckversicherung?

Zum einen muss man festhalten, dass die Erstattungspflichten der Airlines gedeckelt sind. Das heißt, mehr als einen Maximalbetrag von aktuell 1.330 Euro pro Passagier (nicht pro Gepäckstück), wird man von der Airline nicht erstattet bekommen. Außerdem verreist nicht jeder ausschließlich mit dem Flugzeug. Und selbst wenn man mit dem Flugzeug verreist, muss man mit dem Gepäck erst einmal zum Flughafen hinkommen. Eine Reisegepäckversicherung sichert das Gepäck während der kompletten Reise ab, also auch wenn man mit dem Auto verreist und unterwegs auf einem Rastplatz in das Auto eingebrochen wird. Selbst im Fall eines Unfalles und einer damit einhergehenden Beschädigung des Gepäcks ist das Gepäck in der Regel versichert. So hat man eine wesentlich größere Sicherheit, als wenn man sich ausschließlich auf die Schadensersatzpflichten eines Reiseveranstalters oder einer Airline verlässt.

In welchen konkreten Fällen zahlt die Reisegepäckversicherung?

  • bei Verlust des Gepäcks durch Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl
  • bei Beschädigung durch einen Unfall (z.B. Autounfall)
  • bei vielen Naturgewalten (Lawine, Blitzschlag, Brand, Steinschlag oder Explosion)
  • und bei fahrlässigem Verhalten Dritter

Diese Liste ist nicht abschließend. Darüber hinausgehende Leistungen werden von Versicherungen in unterschiedlichen Verträgen angeboten. Hier gilt es zu vergleichen und das Angebot herauszusuchen, dass die eigenen Bedürfnisse am ehesten befriedigt. Neben Wertsachen und den für den täglichen Bedarf auf einer Reise notwendigen Gegenständen sind über eine Reisegepäckversicherung auch Dinge wie Gastgeschenke, Urlaubsandenken und Ausweispapiere abgesichert.

Was leistet die Reisegepäckversicherung nicht?

Die Reisegepäckversicherung tritt nicht ein für Gepäck, dass berufsbedingt oder gewerblich mitgeführt wurde. Außerdem greift die Versicherung nicht, wenn Wertgegenstände nicht im persönlichen Gewahrsam mitgeführt werden. Ein wertvolles Schmuckstück, dass im Koffer und nicht im Handgepäck oder am Körper transportiert wird, wird in vielen Fällen von der Versicherung nicht erstattet werden. Auch das Vergessen von Gepäckstücken, wenn man beispielsweise eine Tasche im Bus liegen lässt, wird nicht über die Versicherung abgedeckt. Darüber hinaus tritt eine Reisegepäckversicherung nicht bei höherer Gewalt (Erdbeben, Bürgerkrieg, etc.) ein. Sollten Gegenstände durch die Grenzpolizei, den Zoll oder eine andere zuständige Behörde beschlagnahmt worden sein, wird die Versicherung ebenfalls nicht tätig. Wenn man einen Campingurlaub macht, sollte man eine gesonderte Versicherung abschließen. Aufgrund der oftmals höheren Belastung, der das Gepäck beim Campen oder Zelten ausgesetzt ist, greifen die meisten normalen Reisegepäckversicherungen hier ebenfalls nicht.

Welche Möglichkeiten gibt es eine Reisegepäckversicherung abzuschließen?

Die Möglichkeiten, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen, sind vielfältig. Hier muss man die Angebote der einzelnen Versicherer prüfen und für sich entscheiden, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll. Hier ein paar wichtige Bestandteile, auf die man achten sollte, wenn man eine Reisegepäckversicherung abschließt:

die versicherte Reisezeit in der Reisegepäckversicherung

Ein wichtiger Faktor bei solchen Versicherungen ist die versicherte Reisezeit. Das kann von Kurzreisen bis zu maximal 4 Tagen bis zu Langzeitreisen über 120 Tage gehen. Abhängig von der Reisedauer ist natürlich die Höhe des Preises der Versicherung festgelegt. Da das Reisegepäck ja die ganze Reise über versichert ist, ist die Gefahr, dass es zu einem Versicherungsfall kommen könnte, mit zunehmender Reisedauer natürlich höher. Entschließt man sich dazu, eine Reisegepäckversicherung nur für eine Reise abzuschließen oder verreist man in der Regel ohnehin nur einmal im Jahr, sollte man genau rechnen, für wie viele Tage man mit dem Gepäck unterwegs sein wird und sollte die Versicherung auf diese Zeit beschränken. Aber Vorsicht: Die Tageswerte sind meist gestaffelt und vorgegeben, hier ist wenig Platz für Spielraum. Sollte die Staffelung beispielsweise 46 Tage vorsehen und Ihre Reise dauert 48 Tage, kann allein das dazu führen, dass die Versicherung nicht greift. Also dann lieber die nächsthöhere Staffelung wählen, als den Versicherungsschutz generell zu gefährden.

Bei einer Jahresversicherung, wie sie zum Beispiel von der Barmenia angeboten wird, kann man beliebig oft im Jahr verreisen, die Reisen selbst dürfen nur eine gewisse Dauer, wie zum Beispiel 56 Tage pro Reise, nicht überschreiten. Für Familien oder Einzelpersonen, die im Jahr dreimal oder öfter verreisen, lohnt sich diese Versicherung schon im Vergleich zu Einzelversicherungen.

die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung

Ein weiterer Punkt, der den Preis der Versicherung mitbestimmt, ist die Versicherungssumme. Allerdings sollte man sich genau ansehen, was in welchem Fall erstattet wird. Bei manchen Dingen, die von der Versicherung abgedeckt werden, wird nur ein Betrag bis maximal 10% oder 50% der Versicherungssumme übernommen. Bei einer zu niedrigen Versicherungssumme können diese Beträge plötzlich verschwindend gering werden, sodass die Reisegepäckversicherung dann vielleicht sogar ihr Ziel verfehlt.

Reisegepäckversicherung mit oder ohne Eigenbeteiligung

Viele Versicherer arbeiten mit einer Eigenbeteiligung. Hier sollte man sich vorher genau überlegen, ob man dieses Risiko eingehen möchte, oder ob man lieber den Rundumschutz einer Versicherung ohne Eigenbeteiligung genießen möchte.

Angeboten werden sollte Reisegepäckversicherungen von den meisten großen Versicherern wie der Barmenia, der Allianz und der HanseMerkur. Aber auch der Marktführer unter den deutschen Reiseversicherern, die ERV Versicherung, hat hier ein interessantes Angebot.