13. October 2024

Arbeitgeberhaftpflichtversicherung

ArbeitgeberhaftpflichtversicherungDie Arbeitgeberhaftpflichtversicherung schützt den Arbeitgeber vor Ansprüchen seiner Arbeitnehmer, die aufgrund eines Schadens entstehen, den der Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erleidet. Das können Arbeitsunfälle mit kurzfristigen Folgen sein, dass können aber auch Erkrankungen oder langfristige Schäden sein, die zum Beispiel dadurch verursacht werden oder wurden, dass ein Arbeitgeber während der Ausübung seines Berufes über längere Zeit Chemikalien, Dämpfen oder anderen schädlichen Stoffen ausgesetzt war.

Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Deutschland – Pflichtversicherung für jeden Arbeitgeber

In Deutschland ist die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, um die sich allerdings die Berufsgenossenschaften kümmern. Diese sind Versicherungsgeber und zahlen im Fall des Schadens eines Mitarbeiters auch die entsprechenden Prämien. Das können die Kosten der Behandlung sein, die dann in der Regel besser ausfällt, als bei einem normalen Unfall weil dann nicht die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten trägt, sondern die Berufsgenossenschaften und diese weitaus höhere Behandlungskosten tragen. Das können auch Renten oder Lohnausfallkosten sein, wenn beispielsweise die Zeitraum der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall überschritten wird.

Weitere Möglichkeiten, in denen die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung greift

Fälle, in denen Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall schwere Verletzungen davontragen, die zu dauerhaften Behinderungen führen, sind stets mit hohen Kosten für den Arbeitnehmer verbunden. In diesen Fällen müssen zum Teil die Häuser behindertengerecht umgebaut werden, das Ausüben einer Erwerbstätigkeit kann teilweise für den Verunfallten unmöglich werden und es entstehen womöglich Kosten für einen Pflegedienst oder anderweitige notwendige Betreuung.

Solche Kosten können bis an das Lebensende des Arbeitnehmers anfallen, sodass hier eine langjährige Zahlung notwendig wird. Wäre diese durch den Arbeitgeber zu leisten, könnte dies schnell zum Ruin des Unternehmens führen, vor allem wenn es sich um einen kleinen Arbeitgeber handelt. Insofern schützt der Umstand, dass es sich bei der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Deutschland um eine Pflichtversicherung handelt auf der einen Seite den Arbeitgeber, der dadurch nicht Gefahr läuft durch berechtigte Schadensersatzforderungen die Liquidität zu verlieren. Auf der anderen Seite aber auch den Arbeitnehmer, der so die Gewissheit hat, dass im Falle eines Arbeitsunfalles mit schwerwiegenden Folgen auf jeden Fall die finanziellen Mittel vorhanden sind, um die anfallenden Kosten zu tragen.

Beiträge und Organisation

Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung wird in Deutschland, wie bereits erwähnt, über die Berufsgenossenschaften geregelt. Das bedeutet, dass jeder Berufszweig bzw. jeder Industriezweig seine eigene Berufsgenossenschaft und somit auch seine eigene Arbeitgeberhaftpflichtversicherung hat. Die Beiträge, die von den zugehörigen Unternehmern als Arbeitgebern entrichtet werden müssen, errechnen sich nach der Gesamtsumme aller Lohnkosten in dem jeweiligen Betrieb.

Das liegt letztlich daran, weil die Kosten, die im Rahmen eines Arbeitsunfalles auftreten können, sich oftmals, wenn auch nicht immer, auch an der Höhe des Einkommens der verunfallten Person orientieren. Muss die Berufsgenossenschaft beispielsweise nach dem Ende der Lohnfortzahlung für das Unfallopfer aufkommen, errechnet sich das, was die Genossenschaft zahlen muss, an der Summe des bisherigen Einkommens. Die Beiträge werden als staatliche Abgabe fällig, die vom Unternehmen jährlich oder vierteljährlich abzuführen ist.

Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Europa und weltweit

was man beachten muss, wenn man eine Niederlassung in einem anderen Land eröffnen möchte

Nicht in jedem Land stellt die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung dar. Allerdings sollte man sich, bevor man als Arbeitgeber eine Firma gründet, ausreichend über dieses Thema informieren. In Österreich oder der Schweiz beispielsweise ist die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung ebenso eine Pflichtversicherung, die über staatliche Regularien geklärt wird, wie in Deutschland. In England geht es sogar soweit, dass man ohne eine entsprechende Versicherung gar keine Betriebserlaubnis bekommt. In anderen europäischen Ländern kann es ein hohes Bußgeld kosten, keine entsprechende Arbeitgeberhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

Komplizierter wird es, wenn man eine Firma in einem Land außerhalb Europas gründen möchte oder einen Firmensitz dort eröffnen möchte. In diesem Fall sollte man auf jeden Fall einen Anwalt, der auf Wirtschaftsrecht und ganz spezial auf diesen Teil der Welt, den man sich ausgesucht hat, spezialisiert ist, um Beratung bitten und die notwendigen Formalitäten von diesem dann auch umsetzen lassen. Nur um einmal an einem Beispiel klar zu machen, wie verworren die Antwortfindung auf die Frage sein kann, ob man eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung benötigt oder nicht: In China variiert die gesetzliche Regelung zu dieser Frage von Provinz zu Provinz.

Auf jeden Fall sollte man beachten, dass auch im Falle der Gründung einer Niederlassung in einem anderen Land mit Verbleib des Mutterunternehmens in Deutschland die Gesetze und Regularien des Landes, in dem die Niederlassung eröffnet wurde, greifen.

Eine Schutzversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Prinzip profitieren beide Parteien von der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung. Der Arbeitgeber ist vor hohen, teilweise auch sehr langfristig laufenden, Schadensersatzforderungen, Behandlungskosten und womöglich Beschädigtenrenten versichert. Der Arbeitnehmer weiß mit Sicherheit, dass er im Falle eines Arbeitsunfalles auch dann noch die ihm zustehenden Leistungen erhält, wenn das Unternehmen für das er gearbeitet hat womöglich nicht mehr existiert. Außerdem kann er sicher sein, dass seine berechtigten Forderungen nicht dazu führen, dass sein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, was für ihn wiederum zu Verlusten führen würde.

Alles in allem also eine staatliche Pflichtversicherung mit Weitblick und Sinn, die alle Betroffenen schützt und so für ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen im Arbeitsalltag sorgt.

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