27. July 2024

Tierkrankenversicherung

Heute haben Tiere für Menschen eine sehr große Bedeutung. Sie sind oftmals ein Partnerersatz und damit der Begleiter durchs Leben. Aus diesem Grund wünschen sich die Halter von Hunden, Katzen und Pferden und den Kleintieren, dass diese so lange wie möglich am Leben bleiben und vor allem auch gesund bleiben. Denn wird ein Tier krank, dann liegt die Kostenübernahme beim Tierhalter. Anders als beim Menschen gibt es für Hunde, Katzen und Pferde noch nicht so lange eine entsprechende Krankenversicherung. Doch eine Tierkrankenversicherung sollte jeder Halter von Katzen, Hunden und Pferden unbedingt abschließen. Gerade bei diesen drei größeren Tierarten, die als Haustiere sehr gerne gehalten werden, können die Kosten für die Gesundheitsprävention und die Kosten für die Operationen, die möglicherweise erforderlich sind um das Leben des Tieres zu retten bzw. zu verlängern, recht hoch sein. Nicht selten liegen Operationskosten für Hunde und Katzen schon beim mehreren hundert Euro und bei Pferden wegen der aufwändigeren Operationsweise schon bei mehreren tausend Euro. Wenn der Tierhalter keine Tierkrankenversicherung abgeschlossen hat, muss er die Kosten für die Behandlungen und Operationen aus eigener Tasche bezahlen. Und dies kann das Haushaltsbudget ganz schön belasten. Aus diesem Grund sollte eine Tierkrankenversicherung zur Ausstattung gehören, die jeder Halter von einem Hund, einem Pferd oder einer Katze in seinem Versicherungsportfolio hat.

Leistungen der OP-Versicherung

Die Leistungen einer derartigen Versicherung sind vielseitig. Der Tierhalter sollte allerdings bedenken, dass er mit den Kosten beim Tierarzt erst einmal in Vorlage treten muss. Das heißt der Tierhalter muss die Tierarztrechnung zunächst aus eigener Tasche bezahlen, erhält die Kosten allerdings in der Regel unbürokratisch von der Versicherung erstattet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Leistungen, die erbracht und abgerechnet wurden durch den Tierarzt auch von den Leistungen der Versicherung her gedeckt sind. In der Regel empfiehlt sich – wie bei der Privaten Krankenversicherung beim Menschen – der Abschluss einer Versicherung, die auch den 2fachen Gebührensatz der Tierärzte erstattet. Grund dafür, dass damit häufig abgerechnet wird, sind die hohen Aufwendungen beim Behandlungen und Operationen bzw. die Zeit, die investiert werden muss. Insbesondere die Behandlung von Pferden ist wenn es um eine Operation geht sehr aufwändig. Das Tier kann nämlich nicht auf dem Hof oder beim Tierarzt behandelt werden, sondern muss in eine Tierklinik. Denn nur dort gibt es die entsprechend großen Operationstische und die nötigen technischen Voraussetzungen, damit auch recht komplizierte Operationen am Pferd durchgeführt werden können. Und wie in der Menschenwelt auch, kostet die Erbringung von diesen Leistungen bzw. die technische Ausstattung der OP-Säle auch sehr viel Geld, das sich natürlich irgendwann für die Tierklinik wieder rechnen sollte. Die Erstattung von Leistungen aus dieser Art von Versicherung reicht dabei pro Jahr bis an die vereinbarte Leistungsgrenze heran. Bei Hunden handelt es sich hier meist um nur wenige tausende Euro, bei Pferden sollten die Halter darauf achten, dass die Leistungsgrenze schon etwas höher angesetzt ist. Denn nötigenfalls müssen Operationen ins nächste Jahr verschoben werden, was für das Tier unter Umständen noch mehr Leid bedeutet bzw. es sogar das Leben kosten kann. Versicherungen dieser Art, die eine höhere Leistungsgrenze haben, kosten natürlich von den Beiträgen ein bisschen mehr. Durchschnittlich sollte die Krankenversicherung für den Hund allerdings eine Leistungsgrenze von minimal 600 Euro haben, bei Katzen genügt eine Leistungsgrenze von mindestens 300 Euro. Besser ist, wenn die Leistungsgrenze bei einigen tausend Euro liegt, da Hunde und Katzen nicht selten sogar mehrmals im Jahr operiert werden müssen. Die reinen Operationskosten inklusive der Voruntersuchung und der Nachsorge sind im Übrigen bei Katzen, Hunden und Pferden meist in einem separaten Versicherungspaket versicherbar. Das heißt die Pferde-, Hunde- und Katzen OP-Versicherung kann auch einzeln abgeschlossen werden.

Leistungen der reinen Tierkrankenversicherung

Sonstige Leistungen sind über die Tierkrankenversicherung abschließbar. Zu den Leistungen einer Tierkrankenversicherung gehört neben der Übernahme der Kosten für notwendige

Arzneimittel, aber auch Unterbringungskosten Tierklinik, wenn diese der Behandlung einer Erkrankung dienen. Und natürlich sind auch alle Diagnosekosten in den Leistungen der Tierkrankenversicherung enthalten. Hierzu gehören die Kosten für Röntgen, aber auch die Laborkosten, die Kosten für Ultraschalluntersuchungen, EKG, CT, MRT. Enthalten sind im Grundschutz einer derartigen Versicherung nach Wunsch auch die Kosten für die Impfungen der Tiere. Und sogar Ausgaben für Wurmkuren können von den Haltern gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Ebenso die Kosten für eine Floh-/Zeckenprophylaxe. Es gibt im Rahmen der Tierkrankenversicherung verschiedene Pakete, die gewählt werden können. Auch eröffnen die Anbieter die Möglichkeit Beiträge dadurch zu sparen, indem Selbstbehalte vereinbart werden können. Bei einigen Versicherungen gilt zum Beispiel für Katzen, dass diese ab dem 5. Lebensjahr nicht mehr vollversichert werden können, sondern nur noch mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 20 Prozent oder sogar noch mehr. 

Zusätzliche Leistungen

Wer mit seinem Hund oder seiner Katze verreisen möchte, der sollte sich informieren, ob der Krankenschutz und der OP-Schutz auch im Ausland gilt. Angeboten werden kann den Tierhaltern in der Regel von der Versicherung ein weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Allerdings gilt dieser für Länder außerhalb von Europa zeitlich meist nur begrenzt. Dies ist bei jedem Anbieter unterschiedlich. Versichert ist zudem auch der medizinisch notwendige Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Doch auch hier gilt, dass der Tierhalter für die anfallenden Kosten erst einmal selbst aufkommen muss. Nach der Vorlage der Rechnung wird allerdings durch die Anbieter eine meist schnelle Regulierung des Schadens durchgeführt.

Ausschlüsse und Ausnahmen

Die Tierkrankenversicherung zahlt leider aber auch nicht alle Kosten. Beispielsweise nicht in den Leistungen enthalten sind die Kosten für die Kastration von Hunden und Katzen. Diese Operation ist in der Regel vom Tierhalter gewollt bzw. gewünscht, weil verhindert werden soll, dass die Hunde oder Katzen Nachwuchs bekommen. Es gibt jedoch auch einige Anbieter, die die Kosten anteilig tragen, insbesondere wenn zum Beispiel die Entfernung der Milchleiste wegen Tumoren nötig ist. In diesem Fall handelt es sich um eine medizinisch notwendige Operation, die dazu dient, dass das Tier weiterhin am Leben bleibt. Hierfür ist es meist erforderlich, dass der Tierarzt die medizinische Notwendigkeit gegenüber der Versicherung seines Kunden (des Halters) eindeutig darstellt.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Tieres in eine derartige Versicherung sind im Übrigen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Prinzipiell können Hunde schon ab dem Alter von 2 Monaten versichert werden. Aufgenommen werden auch Fohlen. Es gibt jedoch bei Katzen, Hunden und Pferden bei den einzelnen Anbietern recht unterschiedliche Regelungen was das Höchstaufnahmealter angeht.