26. April 2024

Gewährleistungsbürgschaft

Bürgschaftsversicherung - 5 Jahre Gewährleistung

Was ist die Aufgabe einer Gewährleistungsbürgschaft?

Immer wenn es um die finanzielle Sicherheit beim Thema Bauwerke und Unternehmen aus dem Bereich Handwerk geht, kommt der Sicherheitseinbehalt zur Sprache. Bei fast jedem Auftrag behält der Auftraggeber sich das Recht vor, eine Sicherheit in Form von 5 bis 10 % der Rechnungssumme einzubehalten.

Diese Summe dient für mögliche Schadensersatzforderungen und als Sicherheit für Mängel während der Gewährleistungsfrist, falls der Auftragnehmer in dieser Zeit Opfer einer Insolvenz wird. Diesen Anspruch hat der Auftraggeber per Gesetz (Sachmängelhaftung im BGB). Leider hat diese Sicherheit die Folge, dass viele Unternehmen mit der Zeit häufig Probleme mit der Liquidität und Bonität bekommen.

Die Lösung für viele Unternehmen sind die Gewährleistungsbürgschaften. Hier tritt meist eine Versicherung als Bürge während der Zeit der Gewährleistung auf. Diese Bürgschaft bieten einige bekannten Versicherungen an. Darunter zählen zum Beispiel die VHV Versicherungen, Zurich und R+V Versicherung.

Die Versicherung verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, dass er im Falle eines Mängelanspruchs während der Gewährleistungsfrist eintritt, sollte das versicherte Unternehmen in dieser Zeit nicht mehr tätig sein. Eine Insolvenz kann hier der Grund sein.

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Auch ein kostenloser Kontakt über eine Hotline gehört zur Leistung des Gewerbeportals.

Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach BGB und VOB/B?

Es gibt bei der Gewährleistung eine Verjährungsfrist. Grundlage ist hier das BGB und dem VOB. Ist der Vertrag des Bauwerks nach dem VOB geschlossen, beginnt die Laufzeit der Verjährungsfrist nach der Übergabe beziehungsweise Abnahme des Auftraggebers. Dies bedeutet eine Verjährung der Frist für die Mängelbeseitigung von 4 Jahren für Bauwerke. Richtet sich der Vertrag gemäß dem BGB beträgt die Laufzeit 5 Jahre.

Seit einigen Jahren verlangen gewerbliche und private Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft, die unbefristet ist. Rechtliche Hintergründe bei der Beseitigung des Mangels spielen hier eine Rolle.

Beispiel aus der Praxis

Ein Schreiner liefert und verbaut mehrere Bauteile in einen Neubau. Der Auftraggeber fordert von dem Schreiner einen Sicherheitseinbehalt von 5 % der Rechnungssumme in Höhe von 100 000 Euro. Diese soll als Sicherheit im Falle von Mängeln während der Gewährleistungsbürgschaft dienen.

Dem Unternehmer ist dieser Wegfall von Liquidität zu viel. Auch die Laufzeit von 5 Jahren bereitet ihm Sorgen. Er schaut sich nach Alternativen um und sieht das Angebot der Gewährleistungsbürgschaft bei einer Versicherung. Hier bekommt er mit der Gewährleistungsbürgschaft eine Alternative zum Sicherheitseinbehalt und die Kosten hier betragen nur 49 Euro für 5 000 Euro.

Nach Abschluss und Übergabe der Bauwerke ohne Mängel bekommt der Bauherr von dem Unternehmer die Bürgschaft der Versicherung in Höhe von 5 000 Euro. Sollte während der Frist der Gewährleistung ein berechtigter Mangel vorliegen und das Unternehmen ist insolvent, übernimmt die Versicherung als Bürge die Beseitigung des Mangels.

Läuft aber alles normal, bekommt der Schreiner nach Ablauf der Frist die Urkunde zurück. Der Schreiner gibt die Urkunde wiederum dem Versicherer zurück und der schafft wieder Freiraum in der Bürgschaftslinie.

Kosten der Gewährleistungsbürgschaft

Zum Beispiel wählt ein Unternehmer bei der VHV eine Bürgschaftslinie von 100 000 Euro. Die höchste Einzelbürgschaft, die abgerufen werden kann, beträgt 30 000 Euro. Der Auftragnehmer hat hier das Recht, auf die Ausstellung einer Gewährleistungsbürgschaft, Vertragsausfüllungsbürgschaft und Ausführungsbürgschaft. Die Kosten dieser Kautionsversicherung betragen in diesem Fall 800 € pro Jahr. Im Vergleich würde ein Bankkredit mit einem Zinssatz von 5 % jährliche Zinsen in Höhe von 5 000 € verursachen und das 5 Jahre lang.

Bürgschaftsurkunde

Wenn die Police der Gewährleistungsbürgschaft vorliegt, können auch einzelne Bürgschaftsurkunden bei den meisten Bürgen (Versicherer) online abgerufen werden. Eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde veranlasst der Auftragnehmer, nachdem keine Mängelansprüche aufgetreten sind und die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Somit hat der Auftragnehmer wieder eine höheren Spielraum bei seinen Bürgschaften.

Vorteile einer Kautionsversicherung

Während der Frist für die Gewährleistung hat der Unternehmer mehrere Möglichkeiten, die Sicherheit für 5 Jahre zu hinterlegen.Die einfachste oder schlechteste Möglichkeit bedeutet, dass der Auftragnehmer das Geld bis zum Ablauf der Frist beim Auftraggeber liegen lässt. Dies bedeutet aber ein Eingriff in die Liquidität des Unternehmens und kann später finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen.

Als zweites hat er die Möglichkeit, das seine Hausbank eine Bürgschaft stellt. In der Regel wird dieser Betrag auf die Kontokorrentlinie angerechnet, was den finanziellen Spielraum erheblich einschränken kann. Ebenfalls ist zu bedenken, dass hier häufig Barmittel als Sicherheit hinterlegt werden müssen und auch nicht unerhebliche Kosten für die Ausfertigung der Bürgschaften anfallen.

Die dritte und unserer Meinung beste Lösung findet man bei einem Versicherer. Im Vergleich gilt die Bürgschaft einer Kautionsversicherung genauso wie die Bankbürgschaft. Auch Liquiditätsprobleme werden beseitigt, da die Gewährleistungsbürgschaft der Versicherung nicht auf die Kreditlinie der Bank angerechnet wird.

Welche Kautionsversicherung ist noch sinnvoll?

Neben der Mängelansprüchebürgschaft ist für Auftraggeber und Auftragnehmer in verschiedenen Bau- oder Projektphasen noch die Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft und Ausführungsbürgschaft von Bedeutung.

Während der Ausschreibungsphase bedarf es häufig der Bietungsbürgschaft, mit der der Versicherer dafür einsteht, dass das Unternehmen innerhalb der Ausschreibungsdauer sein Angebot nicht zurückzieht. Außerdem sorgt sie dafür, dass der Versicherungsnehmer innerhalb einer bestimmten Frist die Vertragserfüllungsbürgschaft beibringt.

In der Phase der Ausführung wird die Ausführungsbürgschaft benötigt. Sie sichert die Vertragsverpflichtungen des Auftragsnehmers für die Ausführungsphase bis Bauleistungsabnahme. Als letztes kommt die Phase der Gewährleistung. Hier wird dann die Gewährleistungsbürgschaft benötigt.