19. April 2024

Oldtimerversicherung

Die meisten Fahrzeuge mit vier Rädern, die man als Oldtimer bezeichnet, stehen heute in Museen. Es gibt aber auch einige Privatleute, die einen Oldtimer besitzen und damit auch Überlandfahrten gemeinsam mit anderen Oldtimer-Fans unternehmen. Zur Definition Oldtimer ganz kurz: Als Oldtimer bezeichnet man nicht nur die Fahrzeuge, die um 1900 herum gebaut wurden, sondern auch Fahrzeuge, die mehr als 30 Jahre alt sind und nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form gebaut werden bzw. diese Baureihe schon längst nicht mehr produziert wird. Je älter ein Oldtimer ist, umso wertvoller ist er, insbesondere dann, wenn er gut gepflegt wurde und noch so viele Originalteile wie nur möglich besitzt.

Fahrtüchtige Oldtimer sind natürlich noch einem ein bisschen mehr wert, da man sie auch noch für Ausflüge nutzen kann. Die Oldtimerfans sind dabei aber heute keineswegs mehr nur ältere Menschen, die vielleicht noch erlebt haben, wie ein Fahrzeug dieser Art in Massen auf den Straßen fuhr, sondern auch viele junge Menschen, die einfach auf einem gewissen Retro-Trip sind. Der Bestand an Oldtimern, die noch fahrtüchtig sind, sinkt natürlich von Jahr zu Jahr, wobei immer neue Oldtimer dazukommen aus früheren Bauzeiten. Um einen Oldtimer, auch wenn nur wenige Tage im Jahr, auf deutschen Straßen fahren zu dürfen, benötigt der Halter ein entsprechendes Versicherungskennzeichen, das es in Kombination mit einer Oldtimerversicherung gibt. Diese Versicherung ist eine Spezialversicherung und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Versicherungshöhe und Beiträge

Die Beiträge für eine derartige Versicherung sind abhängig vom Wert des Fahrzeuges. Es gibt hier Wertgrenzen, ab denen ein Gutachter den Wert von einem Oldtimer schätzen muss. Bei PKWs liegt dieser bei 40.000 Euro und bei Motorrädern bei 15.000 Euro. Es handelt sich hierbei um eine Kurzbewertung von TÜV oder einer anderen zugelassenen Überwachungsgesellschaft. Dieses Gutachten ist sehr wichtig im Hinblick auf die Höhe der Kosten für die Kaskoversicherung. Das Fahrzeug muss sich dabei natürlich in einem guten Zustand befinden und somit auch für die Straße tauglich sein, ohne dass es eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer wird.

Die Beiträge, die für diese Versicherung fällig werden müssen lediglich für den Zulassungszeitraum entrichtet werden. Oldtimer sind in der Regel nur in den Sommermonaten angemeldet und auch nur dann unterwegs. Dies hat auch Sicherheitsgründe, da es für Oldtimer keine Winterreifen gibt, die den aktuellen Vorschriften entsprechen. Während dieser Zeit wird eine kostenlose Ruheversicherung angeboten, die über eine Dauer von bis zu 18 Monaten am Stück dauern kann. Die Beitragsberechnung erfolgt bei der Oldtimerversicherung nach verschiedenen, individuelle Maßstäben. Ein Auslands-Schaden-Schutz ist in der Oldtimerversicherung ebenfalls enthalten. Zudem ist eine Allgefahrendeckung für den Oldtimer möglich, der aber natürlich erheblichen Einfluss hat auf die Beitragshöhe. Der Versicherungsnehmer kann sich bei der Oldtimerversicherung aber dafür aus individuellen Bausteinen seinen eigenen individuellen Versicherungsschutz basteln.

Versicherungsbedingungen bei der Oldtimerversicherung

Die Versicherungen verknüpfen allerdings mit der Oldtimerversicherung sehr viele Voraussetzungen. Bei einigen muss das Fahrzeug zum Beispiel mindestens 20 Jahre alt sein, um überhaupt in den Genuss einer Oldtimerversicherung kommen zu können. Zudem verbinden die Versicherungen teils mit der Oldtimerversicherung auch die Voraussetzung, dass die jährliche Fahrleistung unter 5000 km liegt. Dies kann von den meisten Versicherungsnehmern allerdings erfüllt werden, weil sie ihr Fahrzeug meist nur einmal im Jahr so richtig aus der Garage holen und damit zu einem Oldtimertreffen fahren oder einen größeren Ausflug machen. Mit einem Oldtimer mehr als 5000 km pro Jahr zu fahren, wäre schon eine Ausnahme. Versicherungsgesellschaften, bei denen auch das Alltagsfahrzeug des Versicherungsnehmers versichert ist, gewähren zum Teil einen Rabatt auf die Oldtimerversicherung. Damit tragen sie dem Umstand Rechnung, dass es sich hierbei um ein Fahrzeug rein zum Fahrspaß handelt, das nur hin und wieder bzw. selten aus der Garage geholt wird. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Bedingungen, die die Versicherungen in der Regel anführen, damit eine Oldtimerversicherung überhaupt möglich ist.

So müssen die Fahrer bei einigen Versicherungen über 23 Jahre alt sein, damit eine derartige Versicherung abgeschlossen werden kann. Die sichere Unterbringung von einem Oldtimer spielt natürlich für die Versicherungen auch eine sehr große Rolle. Der Versicherungsnehmer sollte zum Beispiel nachweisen können, dass das Fahrzeug bei Nichtnutzung in einer Garage steht, wo es sicher ist vor Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung und andere Gefahren, die zwar die Teilkasko abdecken würde, aber einfach wegen der teuren Ersatzteile für den Oldtimer eine zusätzliche Kostengefahr darstellt.

Grunddeckung, Allgefahrendeckung und Haftpflicht

Die Oldtimerversicherung setzt sich zusammen aus Haftpflicht und Kaskoversicherung. Der Haftpflichtbereich entspricht dabei von den Deckungssummen her den gesetzlichen Vorgaben. Im Kaskobereich gibt es die Grunddeckung, die den Leistungen der Teilkasko entspricht, aber auch noch Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden und auch Schäden aus einem Transportmittelunfall übernimmt. Die Allgefahrendeckung wiederum geht weit über die gewöhnlichen Leistungen der Vollkaskoversicherung hinaus. Denn diese Deckung versichert nahezu alle Gefahren, soweit die Ereignisse nicht unvorhersehbar sind bzw. nicht im Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Zu den versicherten Gefahren gehört standardmäßig dabei ein Getriebeschaden ebenso, wie auch Bruchschäden und Motorschäden – also eine Versicherungsform, von der jeder Autobesitzer träumt, die es aber für einen normalen PKW nicht gibt.