16. April 2024

Vermögenshaftpflicht

Die Vermögenshaftpflicht bzw. die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, welche sowohl private Personen abschließen können, wie auch Firmen. Insbesondere für Unternehmen ist diese Versicherung sehr wichtig, da mögliche Schäden diese vielleicht die Existenz kosten können. Bei der Vermögenshaftpflicht handelt e sich um einen Baustein, der in vielen Versicherungen enthalten ist. Es gibt diese Versicherung aber auch als Einzelversicherung, zum Beispiel als Schutz für Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberater, Notare, Ärzte, Berufsbetreuer und Rechtsanwälte.

Schaden am Vermögen eines anderen

Dabei bietet die Vermögensversicherung insbesondere Schutz gegen die sogenannten echten Vermögensschäden. Gemeint sind damit Schäden, die entstehen, wenn zum Beispiel falsche Beratung vorgenommen wurde und dem Kunden / Mandanten dadurch ein hoher Schaden in seinem Vermögen entstanden ist. Architekten benötigen eine derartige Versicherung insbesondere dafür, dass sie einen möglichen Schaden bezahlen können, wenn sie sich verrechnet haben oder ein anderer Fehler während ihrer Tätigkeit für den Bauherrn entstanden ist. Denn in diesem Moment kann dem Bauherrn ein sehr großer Schaden entstehen, und zwar in der Weise, weil er unter anderem möglicherweise die Wohnung schon gekündigt hatte, weil er dachte er könne bald in sein eigenes Haus einziehen. Es sind dabei nicht nur die Kosten für die Unterbringung, die in diesem Fall  entstehen, sondern auch die Kosten für die mögliche Nachbesserung durch die Baufirma, um die fehlerhaften Gewerke wieder auszugleichen. Bei einem Rechtsanwalt verhält es sich so, dass er seinem Mandanten einen sehr großen Schaden zufügen kann, wenn er möglicherweise vergisst ein Formular auszufüllen oder einen Brief an das Gericht zu schreiben.

Berufliches Versehen

Auch in diesem Fall kann am Vermögen des Mandanten ein sehr großer Schaden entstehen. Es geht hier vor allem um die Verletzung von vertraglicher Sorgfaltspflicht, die ganz erheblich verletzt wurde. Ein weiteres Beispiel kann sein, dass es zu einem Schadensfall kam, wenn ein Steuerberater einen wichtigen Termin versäumt hatte, wodurch dem Mandanten durch das Gericht oder vom Finanzamt ein saftiger Bußbetrag auferlegt wird. Auch in diesem Fall würde es sich um eine Verletzung der Pflichten handeln, die der Steuerberater eingegangen ist durch einen Vertrag mit seinem Mandaten. Bei diesen Vermögensschäden handelt es sich immer um einen reinen Vermögensschaden, der keine Personen- oder Sachschäden mitbeinhaltet. Diese Versicherung ist für diejenigen, die eine derartige Versicherung abschließen, von erheblicher Bedeutung. Denn diese Versicherung schützt sie letztlich selbst vor hohen Schäden, die am Vermögen entstehen können, wenn sie nicht entsprechend abgesichert sind. Die Forderungen von Kunden und von Mandanten können nämlich sehr hoch sein, wobei der Rechtsanwalt, der Steuerberater und auch ein Wirtschaftsprüfer mit ihrem Privatvermögen haften würden, wenn eine derartige Versicherung nicht vorhanden ist. Dabei gilt, dass man bei der Vermögenshaftpflicht vom Verstossprinzip ausgeht. Das heißt die Haftung besteht natürlich für alle Schäden, auch für die, die nicht gleich spürbar bzw. bemerkbar werden für den Geschädigten. Dabei ist es ganz unterschiedlich wie die Stellen reagieren, die letztlich den Schaden herbeiführen. Denn es kann sein, dass sich Gerichte oder auch das Finanzamt gütig zeigen und bei einem nachgewiesenen Schaden, der nicht direkt vom Mandanten kommt, nicht gleich mit aller Härte vorgehen. Kommt es aber auch sehr viel später noch zu irgendwelchen Schäden, dann greift die Vermögenshaftpflicht ebenso, wie wenn der Schaden gleich offenkundig wird und der Geschädigte diesen mit aller Härte zu spüren bekommt. Diesen Umständen trägt die Versicherung Rechnung, da nicht nur das Schadenereignis (also der Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (sprich die Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), vielmehr auch der Verstoß (also das berufliche Versehen wenn man so möchte), in die Haftung einbezogen wird. Bei allen Schadensfällen, die von der Vermögenshaftpflicht übernommen werden, wird dabei ein Berufliches Versehen zugrundegelegt. Dieses beinhaltet vor allem

  • fehlerhafte Beratung
  • Nichtbeachtung von Fristen
  • das Verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen
  • aber auch Fehler bei der Materialbeschaffung

Kombination mit der Berufshaftpflicht und Versicherungshöhe

Außer als eigenständige Versicherung kann die Vermögenshaftpflicht in der Praxis auch gleich mit der Berufshaftpflichtversicherung kombiniert sein. Diese wiederum deckt auch Sach- und Personenschäden ab. Dabei ist die Höhe des Beitrags natürlich abhängig davon, wie hoch der Vermögensschaden sein soll, der abgesichert wird durch diese Versicherung. Sehr wichtig ist natürlich auch die Wahl der Versicherungssumme. Denn es gibt nur eine bestimmte Höhe an Versicherungsschäden, die die Versicherung im Laufe von einem Jahr übernimmt. Der Versicherte sollte sich daher Gedanken machen, welche möglichen Schadenshöhen bei den Mandanten bzw. Kunden möglich sind. Es gibt hier natürlich eine Vorgaben, die die verschiedenen Berufsgruppen auch nutzen sollten. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass hier möglicherweise ein Unterversicherung besteht. In diesem müsste der Steuerberater, Rechtsanwalt den Rest des Schadens aus der eigenen Tasche bezahlen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass darauf geachtet wird, dass bei der Vermögenshaftpflicht möglichst keine Unterversicherung besteht. Dies ist auch für den Mandanten / Kunden sehr wichtig, da dieser ansonsten befürchten muss, dass er möglicherweise auf seinem Vermögensschaden sitzen bleibt. Und dies kann dann ein Betrag sein, der den Mandanten / Kunden ebenfalls in große Bedrängnis bringen könnte.