19. April 2024

Familienhaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt, da sind sich Experten im Allgemeinen einig. Gerade, wenn Kinder im Haushalt sind, wird die Haftpflichtversicherung noch wichtiger, wächst doch mit spielenden Kindern die potenzielle Gefahr, dass etwas zu Bruch geht, was dem Nachbarn oder sonst jemandem gehört. Doch an genau dieser Stelle stößt die Privathaftpflichtversicherung in ihrer klassischen Form schnell an ihre Grenzen. Aus diesem Grund sollte man, wenn man eine Familie gründet, auch auf die Familienhaftpflicht umschwenken, eine Unterart der Haftpflichtversicherung, die darauf spezialisiert ist, Forderungen gegen Familien aus Haftungsfällen abzuwenden oder aufzufangen.

Wer ist über die Familienhaftpflichtversicherung geschützt?

Der Personenkreis derjenigen, die über die Familienhaftpflichtversicherung abgesichert sind, ist wesentlich größer, als der Name erst einmal vermuten lässt. Natürlich sind hier grundsätzlich die engsten Familienmitglieder, wie der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder der Lebensgefährte mitversichert. Darüber hinaus logischerweise die leiblichen Kinder, aber auch Pflege- und Adoptivkinder, solange sie minderjährig sind.

Ab Volljährigkeit bleiben Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und solange sie eine schulische oder betriebliche Ausbildung absolvieren. Selbst in Zeiten des Zivil- oder Wehrdienstes bleibt die Familienhaftpflichtversicherung bestehen. Liegt eine geistige Behinderung bei einem Kind vor, so bleibt dieses so lange in der Familienhaftpflichtversicherung, wie es im Haushalt der Eltern lebt und nicht verheiratet ist. Auch Enkelkinder sind mitversichert, solange das eigene Kind, das Elternteil des Enkelkindes ist, noch in der Familienhaftpflichtversicherung inbegriffen ist.

Doch dann erweitert sich der Kreis der Mitversicherten in der Regel noch einmal kräftig, wenn es über die engsten Familienmitglieder hinausgeht. So sind beispielsweise pflegebedürftige Personen, ab Pflegestufe 2, die im Haushalt gepflegt werden, regelmäßig mitversichert. Bei manchen Versicherungen sind sogar Übernachtungsgäste unter 18 Jahren voll mitversichert, soweit keine eigenständige Familienhaftpflichtversicherung der Eltern der Übernachtungsgäste besteht. Selbst unverheiratete Au pair oder Kindermädchen und Austauschschüler, die bis zu einem Jahr in die Familie eingegliedert werden, sind bei vielen Versicherern ebenfalls in der Familienhaftpflichtversicherung inbegriffen.

Unter dem Strich kann man sagen, dass eine gute Familienhaftpflichtversicherung nahezu alle Konstellationen eines familiären Beisammenseins und Zusammenlebens abdeckt. Manche Versicherer gehen sogar noch über die oben genannten Personengruppen hinaus und sind bereit im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung alleinstehende Eltern, die mit im Haushalt leben, mitzuversichern. Letztlich lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich zwischen den Versicherern. Vor allem, wenn man eine etwas größere Familie oder eine Familie „mit Anhang“ versichern lassen möchte.

Was leistet die Familienhaftpflichtversicherung?

Die Familienhaftpflichtversicherung ist im Prinzip eine reine Haftpflichtversicherung. Nach deutschem Recht muss jeder, der einen Schaden verursacht, für die Beseitigung des Schadens und der Folgen dieses Schadens haften. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Obergrenzen. Das hat auch einen guten Grund: Das Leben bietet auch keine Obergrenzen. Aus einem Haftpflichtfall mit Personenschaden kann schnell eine Situation entstehen, in der die geschädigte Person über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig wird und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Vielleicht resultiert aus einem Unfall, der von der Haftpflichtversicherung eingeschlossen wird, ein bleibender Schaden oder gar eine Behinderung. In solchen Fällen kann es für denjenigen, der kraft Gesetzes in der Haftung ist, schnell sehr unangenehm und teuer werden. Neben der Gefahr, aufgrund einer solchen Haftungsverpflichtung den finanziellen Ruin zu erleiden, werden solche Situationen auch immer von der sozialen und ethischen Verpflichtung, der geschädigten Person gegenüber begleitet.

Natürlich kann eine Haftpflichtversicherung den Schaden als solchen nicht aus der Welt schaffen und ein Personenschaden wird dadurch nicht besser, dass der Verursacher durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist. Aber eine Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass der Geschädigte auch wirklich das erhält, was ihm zusteht. Und das kann die Folgen einer solchen Schädigung zumindest etwas abmildern.

Die Familienhaftpflichtversicherung – Abgrenzung zur klassischen Haftpflichtversicherung

In der klassischen Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer und ggfls. noch der Ehepartner mitversichert. Kinder sind über die reguläre Haftpflichtversicherung in der Regel schon nicht mehr abgesichert, geschweige denn Au pair, Kindermädchen, Austauschschüler oder Übernachtungsgäste. Hier schafft die Familienhaftpflichtversicherung eine viel größere Sicherheit für die Versicherungsnehmer und ist deshalb gerade für Familien der klassischen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall vorzuziehen.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Wie bei den meisten Schutz-Versicherungen beinhaltet auch die Familienhaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz, der dann zum Tragen kommt, wenn die Versicherung Zweifel an der Haftungsverpflichtung des Versicherten hat. In diesem Fall werden Anwälte der Versicherung eine entsprechende Prüfung einleiten und notfalls den Fall vor Gericht ausfechten, ohne das der Versicherungsnehmer hierzu einen Beitrag bezahlen müsste oder sonst irgendwie, über die mögliche Rolle als Aussage verpflichteter hinaus, involviert wäre.

Wann endet die Mitgliedschaft in der Familienhaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich kann man sich merken, dass bei Kindern die über eine Familienhaftpflichtversicherung mitversichert sind, zwei Gründe vorliegen können, aus denen der Versicherungsschutz über die Versicherung der Eltern nicht mehr greift. Der Erste ist eine Hochzeit. Gründet das Kind eine eigene Familie, wird es von der Familienhaftpflichtversicherung der Eltern nicht mehr eingeschlossen. Die zweite Variante ist der Umstand, dass das Kind auf eigenen Beinen stehen kann. Ist die Ausbildung abgeschlossen und es wird ein normales Einkommen erzielt, fällt das Kind bei Volljährigkeit ebenfalls aus der Familienhaftpflichtversicherung. In beiden Fällen müssen die Kinder jeweils eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Für Familien eine lohnende Variante

Bedenkt man, dass man eine Familienhaftpflichtversicherung bereits für relativ niedrige Jahresbeiträge von teilweise weniger als 50,00 Euro bekommen kann, ist diese Versicherung, die doch so hohe Deckungssummen hat und Unfälle des täglichen Lebens aller Art absichert, für jede Familie absolut empfehlenswert.